dasfibuwissen.de (02/2013) www.dasfibuwissen.de

Insolvenzanfechtung: Insolvenzverwalter haben Augenmaß verloren

Bremer Inkasso GmbH: Gesetzesänderung dringend erforderlich.

Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zurück; ein hohes Anfechtungsrisiko für jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist. Manche Insolvenzverwalter verlieren das nötige Augenmaß.

 
 

compliancemagazin.de (02/2013) www.compliancemagazin.de

Insolvenzantrag und Insolvenzanfechtung

Insolvenzanfechtung: Haben Insolvenzverwalter das Augenmaß verloren? – Anfechtungsvoraussetzungen dehnbar wie Kaugummi

Bremer Inkasso GmbH: Gesetzesänderung dringend erforderlich.
Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zurück; ein hohes Anfechtungsrisiko für jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist. Manche Insolvenzverwalter verlieren das nötige Augenmaß. Sie interpretieren auch da die für eine Anfechtung erforderlichen Kenntnisse eines Unternehmers von der Absicht seines Kunden, andere Gläubiger benachteiligen zu wollen, hinein, wo gar keine waren.

 
 

handwerkermarkt.de (02/2013) www.handwerkermarkt.de

Insolvenzanfechtung – Insolvenzverwalter haben das Augenmaß verloren

Rechtssicherheit nimmt zu statt ab: Insolvenzanfechtung wird kaum kalkulierbares Risiko. – Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zurück; ein hohes Anfechtungsrisiko für jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist. Manche Insolvenzverwalter verlieren das nötige Augenmaß. Sie interpretieren auch da die für eine Anfechtung erforderlichen Kenntnisse eines Unternehmers von der Absicht seines Kunden, andere Gläubiger benachteiligen zu wollen, hinein, wo gar keine waren.

 
 

Wirtschaft in Bremen (02/2013) www.handelskammer-bremen.de

Geschäftsbedingungen helfen, Forderungsverluste zu vermeiden

“Beim Vertragsabschluss mit einem Kunden denkt wohl noch kaum jemand daran, dass gerade die Einbeziehung der eigene Geschäftsbedingungen eventuell die einzige Chance darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten”, sagt Bernd Drumann. “Tatsächlich können Geschäftsbedingungen und deren vertragliche Einbeziehung aber den Unternehmer vor einem Totalverlust seiner Forderungen bewahren”, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

e-commerce-magazin.de (02/2013) www.e-commerce-magazin.de

Insolvenzanfechtung: Insolvenzverwalter haben Augenmaß verloren

Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zurück; ein hohes Anfechtungsrisiko für jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist. Manche Insolvenzverwalter verlieren das nötige Augenmaß.

 
 

CampingImpulse (01/2013) www.campingimpulse.de

Vertragsabschluss schriftlich formulieren

Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, weiß, wie man Forderungsverluste vermeidet.
Bei Vertragsabschluss mit einem Kunden denkt wohl noch kaum jemand daran, dass gerade die Einbeziehung der eigenen Geschäftsbedingungen eventuell die einzige Chance darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten.

 
 

WaffenMarkt (01/2013) www.waffenmarkt.de

Forderung nach Insolvenz

Ist ein Firmenkunde insolvent, meinen viele Gläubiger, dass die Chancen schwinden, noch an ausstehende Forderungen zu kommen. “Tatsächlich muss die Insolvenz eines Kunden nicht immer auch einen Totalverlust der Forderungen des Gläubigers bedeuten. Wichtig ist es, auch den kleinsten Realisierungsmöglichkeiten konsequent nachzugehen”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

ep Elektropraktiker (01/2013)www.elektropraktiker.de

Neu ab 2013: “Vermögensauskunft”

Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Reform der “Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung” in Kraft getreten. Neben erheblichen Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen ändert sich auch ein wesentlicher Begriff.
Die Rede ist von der “Eidesstattlichen Versicherung”. Aus ihr wird jetzt die Vermögensauskunft.
“Damit nimmt die Verniedlichung von `Schulden haben´ oder `überschuldet sein´ ihren Lauf”, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann.

 
 

zza-online.de (01/2013)www.zza-online.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ein Muss für jeden Unternehmer

Bei Vertragsabschluss mit einem Kunden denkt wohl kaum jemand daran, dass gerade die Einbeziehung der eigenen Geschäftsbedingungen eventuell die einzige Chance darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten.
“Tatsächlich können Geschäftsbedingungen und deren vertragliche Einbeziehung aber den Unternehmer vor einem Totalverlust seiner Forderung bewahren”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

VDBUM (01/2013)www.vdbum.de

Bekämpfung von Zahlungsverzug

Zu der neuen EU-Richtlinie 2011/7/EU zur “Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 liegt inzwischen ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 15.08.2012 vor.
Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie in deutsches, also innerstaatliches Recht, zu der alle Mitgliedsstaaten der EU bis zum 16. März 2013 verpflichtet sind. Ein Punkt betrifft die Beschränkung von Zahlungsfristen.

 
 

Der Augenoptiker (01/2013) www.der-augenoptiker.de

Vermögensauskunft – “Schulden haben” bekommt einen schöneren Namen

Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der “Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung” in Kraft. Neben erheblichen Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen fällt auch der Begriff der “Eidesstattlichen Versicherung” weg. Er wird ersetzt durch die Bezeichnung “Vermögensauskunft”. Ein die Umstände sehr verharmlosender Begriff.

 
 

Wirtschaft Münsterland (01/2013) www.tecklenborg-verlag.de

Aus “Eidesstattlicher Versicherung” wird “Vermögensauskunft”

Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der “Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung” in Kraft. Neben erheblichen Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen ändert sich auch ein wesentlicher Begriff. Ihm konnte man nachsagen, dass damit keiner so gerne in Kontakt gebracht werden wollte. Es haftete ihm ein Makel an.

 
 

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
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