Die Fleischerei (10/2013) www.fleischerei.de

Recht bekommen wird teurer

Alles wird teurer, und nun auch deutsches Recht. Das gesetz mit dem so klangvollen Namen “2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz” (2. KostRMog) ist am 1. August 2013 in Kraft getreten.
“Es steht zu befürchten, dass jetzt noch mehr berechtigte Forderungen unbefriedigt bleiben, als dies ohnehin schon der Fall ist”, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

compliancemagazin.de (09/2013) www.compliancemagazin.de

Vor Rückzahlung unbedingt Rechtsrat einholen

Aufpassen: Insolvenzanfechtungen sind längst nicht immer berechtigt
Nach geltendem Recht reicht nämlich die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor einen Insolvenzantrag zurück
Jeder Unternehmer trägt heutzutage ein hohes Anfechtungsrisiko, oft, ohne sich dessen bewusst zu sein. Nach geltendem Recht reicht nämlich die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor einen Insolvenzantrag zurück. Wirtschaftlich ist das kaum kalkulierbar.

 
 

my-experten.de (09/2013) www.my-experten.de

Achtung: Insolvenzanfechtung nicht immer berechtigt

Jeder Unternehmer trägt heutzutage ein hohes Anfechtungsrisiko. Nach geltendem Recht reicht nämlich die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor einen Insolvenzantrag zurück. Wirtschaftlich ist das kaum kalkulierbar. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal hat allerdings jetzt die Klage eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Zeitarbeitsfirma auf Rückzahlung von Vergütungen zurückgewiesen.

 
 

BRAUWELT (09/2013) www.brauwelt.de

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft

Das Gesetz mit dem klangvollen Namen ‚2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz‘, kurz
(2. KostRMoG), ist verabschiedet und trat nach einer Mitteilung der Bremer Inkasso GmbH am 1. August 2013 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden z. B. das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) neu gestaltet, und die Kostenordnung (KostO) wird ersetzt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

 
 

Schweriner Kurier (08/2013) www.schwerinonline.de

Rechtsanwaltskosten sind in Zukunft höher

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz seit 1. August in Kraft
Alles wird teurer. Und jetzt auch das deutsche Recht. Das Gesetz mit
dem Namen „2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz“ (2. KostRMoG) ist verabschiedet worden und trat am 1. August in Kraft. Mit diesem Gesetz werden zum Beispiel das Gerichtskostengesetz (GKG)
sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) neu gestaltet, und die Kostenordnung(KostO) wird ersetzt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

 
 

my-experten.de (08/2013) www.my-experten.de

Bremer Inkasso: Für Gläubiger wird Recht nun noch teurer

Seit 01.08.2013 werden in dem “2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz” das Gerichtskostengesetz sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz neu geregelt und somit teurer.

 
 

compliancemagazin.de (08/2013) www.compliancemagazin.de

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz trat in Kraft

Bremer Inkasso: “Die Praxis zeigt uns aber heute schon, dass es sich viele Gläubiger schlicht und ergreifend nicht leisten können, für ihr Recht vor Gericht zu ziehen”
Recht wird teurer: “Jeder, der in Zukunft die Hilfe eines Anwalts, Notars oder des Gerichts etc. benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen”

 
 

rts-magazin.de (08/2013) www.rts-magazin.de

Fachgerechte Ausbildung selbst in die Hand nehmen

Die Weiterbildung wird von immer mehr Firmen als ein Instrument, das Fachkräfte sichert, entdeckt. Dies ergab eine Umfrage des Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertages – NIHK. Darin äußerten u. A. von 319 teilnehmenden Unternehmen 35 Prozent, ihre Aktivitäten im Bereich Weiterbildung deutlich ausbauen zu wollen. 53 Prozent der Unternehmen wollen dabei eigene ehemalige Auszubildende besonders berücksichtigen. „Das ist für mich der richtige Weg“, so der Kommentar von Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, dazu.

 
 

gmbhchef.de (08/2013) www.gmbhchef.de

Kostenrechts-Modernisierungsgesetz: Für Gläubiger werden Gerichtskosten teurer

Neben allem anderen wird nun auch das Deutsche Recht teurer. Ein Gesetz mit dem klangvollen Namen ‚ 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, kurz (2. KostRMoG), ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) neu gestaltet, und die Kostenordnung (KostO) wird ersetzt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

 
 

e-commerce-magazin.de (08/2013) www.e-commerce-magazin.de

Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz tritt heute in Kraft

Nun wird auch deutsches Recht teurer, neben allem anderen. Das Gesetz, das den klangvollen Namen ‚2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz‘, kurz (2. KostRMoG)trägt, ist verabschiedet und tritt am 1. August 2013 in Kraft. Mit diesem Gesetz werden z. B. das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) neu gestaltet, und die Kostenordnung (KostO) wird ersetzt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

 
 

channelpartner.de (07/2013) www.channelpartner.de

Inkasso – nicht auf den letzten Drücker warten

“Um der herrschenden Zahlungsmoral oder besser -unmoral beizukommen, gibt es weder Allheilmittel noch Garantien.”
Der Forderungseinzug bereitet Mühe. Und schon der Begriff macht deutlich: Einzug – etwas zu ziehen bedeutet Arbeit. Und diese scheint sich auch zu häufen. Dieses Gefühl jedenfalls haben immer mehr Unternehmer, wenn es darum geht, an ihr Geld zu kommen.

 
 

dasbilanzwisse.de (07/2013) www.dasbilanzwissen.de

Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2013

Bremer Inkasso: Gläubiger erhalten bei einer Lohnpfändung künftig noch weniger. – Am 1. Juli 2013 stieg der pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner von 1.028,89 EUR in den beiden Vorjahren auf 1.045,04 EUR.
In der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO), – der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 – vom 26. März 2013 des Bundesjustizministeriums werden die neuen unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen festgelegt. Aus einer zugleich bekanntgemachten Tabelle lässt sich ersehen, auf welchen konkreten Betrag abhängig vom Einkommen und Anzahl unterhaltsberechtigter Personen des Schuldners bei einer Lohnpfändung zugegriffen werden kann.

 
 

Inkasso-News:

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Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Menden (Sauerland) – 2 M 793/19

Das Formular zur Beantragung der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bietet bezüglich der …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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