marketing Börse (04/2013) www.marketing-boerse.de

Deutschland gerät in Verzug

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug noch nicht umgesetzt.
Zwar liegt seit dem 15.08.2012 ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, mit welchem die neue EU-Richtlinie 2011/7/EU zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in deutsches, also innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollte; von einem Gesetz ist aber weit und breit
nichts zu sehen.

 
 

P.T.Magazin (03/2013) www.pt-magazin.de

Unternehmen beklagen Auslegung der Vorsatzanfechtung

Bremen (BI) – Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen
Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil vom
06.12.2012, IX ZR 3/12). Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

Brennstoffspiegel (03/2013) www.brennstoffspiegel.de

Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12). Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

SchuhMarkt (03/2013) www.schuhmarkt-news.de

BGH bestraft Lieferanten

Ein neueres Urteil des BGH sorgt bei Unternehmern, Inkassounternehmern oder Rechtsanwälten für Unruhe. Sie beklagen eine unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung. Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, beschreibt, worum es geht.

 
 

WaffenMarkt (03/2013) www.waffenmarkt.de

Freundlich umbenannt

Anfang 2013 ist da Gesetz zur Reform der “Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung” in Kraft getreten. Demnach heißt die “Eidesstattliche Versicherung” jetzt “Vermögensauskunft”.

 
 

IHK Nordschwarzwald (03/2013) www.nordschwarzwald.ihk24.de

Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Unternehmen beklagen unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung.
Bremen, Februar 2013. Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

Compliance-Magazin.de (03/2013) www.compliancemagazin.de

“Verlust der Rechtssicherheit hoch drei!”

Bremer Inkasso: “Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, diesen unzumutbaren Auslegungen der Vorsatzanfechtung endlich ein Ende zu setzen.”
Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung). Der Warenlieferant war bereit gewesen, seinem gewerblich tätigen Kunden bei der Rückzahlung fälliger Rechnungen entgegenzukommen.

 
 

dashoefer.de (02/2013) www.dashoefer.de

Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Unternehmen beklagen unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung
Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).
Der Warenlieferant war bereit gewesen, seinem gewerblich tätigen Kunden bei der Rückzahlung fälliger Rechnungen entgegenzukommen.
Sie vereinbarten Teilzahlungsvereinbarungen, die den jeweiligen finanziellen verhältnissen des Kunden angepasst waren.

 
 

e-commerce-magazin.de (02/2013) www.e-commerce-magazin.de

Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).
Der Warenlieferant war bereit gewesen, seinem gewerblich tätigen Kunden bei der Rückzahlung fälliger Rechnungen entgegenzukommen. Das sollte sich “rächen”.

 
 

Das Bilanzwissen (02/2013)www.dasbilanzwissen.de

Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Unternehmen beklagen unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung

Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

mittelstanddirekt.de (02/2013) www.mittelstanddirekt.de

Die wichtigsten Antworten zum Inkassoverfahren

Viele Unternehmer würden bei einem Forderungsausfall gern auf ein Inkassounternehmen zugreifen, wissen aber nicht, wie sie vorgehen sollen. Diese Checkliste gibt Antwort auf die wichtigsten Fragen bei der Beauftragung von Inkassounternehmen.

Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inaksso GmbH, beantwortet die häufigsten Fragen, die ihm im Gespräch über dieses Thema gestellt wurden.

 
 

Der BauUnternehmer (02/2013)www.der-bau-unternehmer.de

Daueraufträge im Auge behalten.

Inkassounternehmen zahlt jedes Jahr rund 20.000 Euro an Schuldner zurück.

Kontrolliert man immer sorgfältig alle Kontoauszüge? Würde einem jede fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchung auffallen?
Wenn ja – gut so! Aber hat man auch alle seine Daueraufträge im Griff? Oder wurde schon einmal vergessen, so einen Auftrag zu stoppen, als zum Beispiel alle Raten bezahlt waren? Und wurden alle Daueraufträge auch immer rechtzeitig angepasst, wenn sich dank niedriger Verbrauchswerte zum Beispiel der monatliche Abschlag bei einem Energieversorger verändert hat?

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Eisenhüttenstadt – 13 M 82/21

Ist ein Vermögensverzeichnis ungenau, widersprüchlich oder unvollständig, ist die Nachbesserung dieser …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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