Bremer Inkasso GmbH
D-28259 Bremen
Leerkämpe 12
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Archiv
Schweissen und Schneiden (12/2019) www.schweissenundschneiden.de
Verjährung: Wichtiges Thema zum Ende eines jeden Jahres
Si sicher, wie der Dezember der letzte Monat im Jahreskalender ist, so sicher geht es am Ende eines jeden Jahres um die regelmäßige Verjährungsfrist. So auch dieses Jahr. die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und …
EXTREM NEWS (12/2019) www.extremnews.com
Geplantes Gesetz kann so manchen Inkassounternehmer direkt in die Pleite treiben
Einige Personen werden zur Überschrift sagen: Na, da trifft es dann ja endlich mal die Richtigen! Inkasso ist zu einem Reizwort geworden, mit dem fast immer nur Negatives verbunden wird, und für viele ist Inkasso ungerecht, gar …
Zeitung für Sanitär und Heizung (12/2019) www.shk-online-dienst.de
Mehr Sicherheit durch AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geben Betrieben rechtliche Sicherheit im Geschäftsleben. In vielen Geschäftsbetrieben werden sie trotzdem erst gar nicht oder falsch genutzt. Unser Autor ….
Concept Ophthalmologie (12/2019) www.fachzeitungen.de
Unbezahlte Rechnungen: Kunde verstorben – was wird aus den Forderungen?
Stirbt ein Kunde oder Patient, sind damit nicht automatisch die Forderungen an ihn gestorben. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfänglich geregelt. Was kann man als Gläubiger tun, wenn der Schuldner verstirbt und noch Rechnungen offen sind?
Submissions ANZEIGER (12/2019) www.submission.de
Geplantes Gesetz kann so manchen Inkassounternehmer direkt in die Pleite treiben
Einige Personen werden zur Überschrift sagen: Na, da trifft es dann ja endlich mal die Richtigen! Inkasso ist zu einem Reizwort geworden, mit dem man fast immer nur Negatives …..
bauhandwerk (12/2019) www.bauhandwerk.de
Verjährung vermeiden
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.
WM intern (12/2019) www.wm-intern.de
Verjährung – Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten
BREMER INKASSO rät, sich spätestens jetzt mit dem Thema Verjährung von Forderungen zu beschäftigen, um gegebenenfalls noch vor Jahresende …
Welt der Fertigung (12/2019) www.weltderfertigung.de
VERJÄHRUNG – WICHTIGES THEMA ZUM ENDE DES JAHRES
MAßNAHMEN RECHTZEITIG IN DIE WEGE LEITEN!
So sicher, wie der Dezember der letzte Monat im Jahreskalender ist, so sicher geht es am Ende eines jeden Jahres um die regelmäßige Verjährungsfrist. So auch dieses Jahr. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.
TASPO (11/2019) www.taspo.de
Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger?
§ Seit Wochen versucht Unternehmer A von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen. Bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam …
DER PRAKTIKER (11/2019) www.derpraktiker.de
VERJÄHRUNG – WICHTIGES THEMA ZUM ENDE EINES JEDEN JAHRES
Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit
dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des
31. Dezember. Sie endet drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31. Dezember.
Bauprofessor.de (11/2019) www.bauprofessor.de
Verjährung – Wichtiges Thema zum Ende eines jeden Jahres
So sicher, wie der Dezember der letzte Monat im Jahreskalender ist, so sicher geht es am Ende eines jeden Jahres um die regelmäßige Verjährungsfrist. So auch dieses Jahr. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des …
taspo.de (11/2019) www.taspo.de
Recht: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger?
Seit Wochen versucht Unternehmer A, von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen – bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam mit dem Postvermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Nun erzählt ihm ein Geschäftsfreund auch noch
Inkasso-News:
25.04.2023 - 11:11
Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte
BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:
BGH – IX ZR 90/20
Ergeht ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss, erstreckt …
» weiterlesenRatgeber-Videos:
Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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