Schweissen und Schneiden (12/2019) www.schweissenundschneiden.de

Verjährung: Wichtiges Thema zum Ende eines jeden Jahres

Si sicher, wie der Dezember der letzte Monat im Jahreskalender ist, so sicher geht es am Ende eines jeden Jahres um die regelmäßige Verjährungsfrist. So auch dieses Jahr. die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und …

 
 

EXTREM NEWS (12/2019) www.extremnews.com

Geplantes Gesetz kann so manchen Inkassounternehmer direkt in die Pleite treiben

Einige Personen werden zur Überschrift sagen: Na, da trifft es dann ja endlich mal die Richtigen! Inkasso ist zu einem Reizwort geworden, mit dem fast immer nur Negatives verbunden wird, und für viele ist Inkasso ungerecht, gar …

 
 

Zeitung für Sanitär und Heizung (12/2019) www.shk-online-dienst.de

Mehr Sicherheit durch AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geben Betrieben rechtliche Sicherheit im Geschäftsleben. In vielen Geschäftsbetrieben werden sie trotzdem erst gar nicht oder falsch genutzt. Unser Autor ….

 
 

Concept Ophthalmologie (12/2019) www.fachzeitungen.de

Unbezahlte Rechnungen: Kunde verstorben – was wird aus den Forderungen?

Stirbt ein Kunde oder Patient, sind damit nicht automatisch die Forderungen an ihn gestorben. Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfänglich geregelt. Was kann man als Gläubiger tun, wenn der Schuldner verstirbt und noch Rechnungen offen sind?

 
 

Submissions ANZEIGER (12/2019) www.submission.de

Geplantes Gesetz kann so manchen Inkassounternehmer direkt in die Pleite treiben

Einige Personen werden zur Überschrift sagen: Na, da trifft es dann ja endlich mal die Richtigen! Inkasso ist zu einem Reizwort geworden, mit dem man fast immer nur Negatives …..

 
 

bauhandwerk (12/2019) www.bauhandwerk.de

Verjährung vermeiden

Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.

 
 

WM intern (12/2019) www.wm-intern.de

Verjährung – Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten

BREMER INKASSO rät, sich spätestens jetzt mit dem Thema Verjährung von Forderungen zu beschäftigen, um gegebenenfalls noch vor Jahresende …

 
 

Welt der Fertigung (12/2019) www.weltderfertigung.de

VERJÄHRUNGWICHTIGES THEMA ZUM ENDE DES JAHRES

MAßNAHMEN RECHTZEITIG IN DIE WEGE LEITEN!
So sicher, wie der Dezember der letzte Monat im Jahreskalender ist, so sicher geht es am Ende eines jeden Jahres um die regelmäßige Verjährungsfrist. So auch dieses Jahr. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31.12.

 
 

TASPO (11/2019) www.taspo.de

Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger?

§ Seit Wochen versucht Unternehmer A von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen. Bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam …

 
 

DER PRAKTIKER (11/2019) www.derpraktiker.de

VERJÄHRUNGWICHTIGES THEMA ZUM ENDE EINES JEDEN JAHRES

Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit
dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des
31. Dezember. Sie endet drei Jahre später um 24.00 Uhr des 31. Dezember.

 
 

Bauprofessor.de (11/2019) www.bauprofessor.de

Verjährung – Wichtiges Thema zum Ende eines jeden Jahres

So sicher, wie der Dezember der letzte Monat im Jahreskalender ist, so sicher geht es am Ende eines jeden Jahres um die regelmäßige Verjährungsfrist. So auch dieses Jahr. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt typischerweise mit dem Ende des …

 
 

taspo.de (11/2019) www.taspo.de

Recht: Dreiste Schuldner – hilflose Gläubiger?

Seit Wochen versucht Unternehmer A, von seinem Kunden B noch ausstehendes Geld für eine Lieferung zu bekommen – bisher vergeblich. Die letzte Mahnung kam mit dem Postvermerk „Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Nun erzählt ihm ein Geschäftsfreund auch noch

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

LG Potsdam – 2 O 183/18

Bestanden zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Schuldners an den Gläubiger bereits Verbindlichkeiten in Höhe von …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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