Bremer Inkasso GmbH
D-28259 Bremen
Leerkämpe 12
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Ratgeber-Videos
Der Autor, Bernd Drumann, ist im Jahre 1984 vom Präsidenten des Landgerichts Bremen gem. Art. 1, § 1 Nr. 5 RBerG als Inkassounternehmer zugelassen worden. Er ist seit dem 04.04.1996 geschäftsführender Gesellschafter der “BREMER INKASSO GmbH“. Das inzwischen vom TÜV zertifizierte Unternehmen wird von namhaften Mandanten im In- und Ausland als erfolgreiches Dienstleistungsunternehmen geschätzt.
Der Autor wird hier Video-Tipps zu inkassorelevanten Themen geben.
Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
Folge 2: Für viele Schulden haften Ehepaare gemeinsam
Gläubiger sollten Solidarhaftung von Ehepartnern prüfen – Bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs von Ehepaaren darf die Solidarhaftung nicht …
Gläubiger sollten Solidarhaftung von Ehepartnern prüfen – Bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs von Ehepaaren darf die Solidarhaftung nicht außer Acht gelassen werden. Aus solchen Geschäften ergeben sich für beide Ehepartner sowohl Berechtigungen als auch Verpflichtungen
Folge 3: Schuldner unbekannt verzogen
Tipps zum richtigen Vorgehen — Ist ein Schuldner abgetaucht, gibt es Wege, ihn doch noch ausfindig zu machen. Gewusst wie?! Einen Versuch ist es …
Tipps zum richtigen Vorgehen — Ist ein Schuldner abgetaucht, gibt es Wege, ihn doch noch ausfindig zu machen. Gewusst wie?! Einen Versuch ist es allemal wert.
Folge 4: Kunden in Zahlungsverzug setzen
10 Tipps, denn Zahlungsverzug ist ein MUSS! Wurde der gesetzlich festgelegte bzw. vertraglich vereinbarte Zahlungstermin von einem …
10 Tipps, denn Zahlungsverzug ist ein MUSS! Wurde der gesetzlich festgelegte bzw. vertraglich vereinbarte Zahlungstermin von einem Kunden überschritten, ist dieser in Zahlungsverzug. Das Vorliegen des Zahlungsverzugs ist wichtig, möchte man den Ersatz eines Verzugsschadens geltend machen.
Inkasso-News:
25.04.2023 - 11:11
Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte
BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:
BGH – VIII ZR 81/21
Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer - zunächst - unbestrittenen Forderung …
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