Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21

So gehen wir vor

  • Sofortige schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner..
  • Telefonmahnverfahren durch psychologisch geschultes Personal (wir decken z.B. Einwände Ihres Schuldners auf, so dass Prozesse vermieden werden).
  • Gleichzeitig erfolgt die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens durch Erkundigungen über den Schuldner (es werden die voraussichtlichen Erfolgsaussichten – durch Einholung von Wirtschaftsauskünften, Recherche von Negativdaten beim Vollstreckungs- und Insolvenzgericht – überprüft); die genaue Identität Ihres Schuldners durch Anfragen beim Handelsregister oder Gewerbeämtern wird festgestellt.
  • Stellt sich das vorgerichtliche Inkassoverfahren als erfolglos heraus, veranlassen wir sofort das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren (z. B. Erwirkung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides, Pfändung von Konten, Sachpfändung, Verhaftung und ggf. Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher, Eintragung von Zwangssicherungshypotheken auf das Grundstück Ihres Schuldners etc.). Während des gesamten Verfahrens bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
  • Legt Ihr Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein, beauftragen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – unsere Prozessanwälte. Auch hier wird der gesamte informierende Schriftwechsel über unser Büro abgewickelt.
  • Über alle wichtigen Schritte werden Sie von uns schriftlich informiert. Über unseren Kunden-Online-Informations-Dienst unter www.bremer-inkasso.de können Sie sich darüber hinaus Ihren gesamten Aktenbestand anzeigen lassen und sich über den aktuellen Stand jeder Akte informieren, Zahlungen online mitteilen oder Aufträge online übermitteln.

Auch bei einer Beauftragung per FAX oder Mail benötigen wir nur wenige Unterlagen von Ihnen.

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

ArbG Münster – 4 Ca 1390/19

Ein Gläubiger, der mangels Auskunftserteilung des Drittschuldners gegen diesen eine unbegründete Zahlungsklage …

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Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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