Compliance-Magazin.de (05/2013) www.compliancemagazin.de

Forderungseinzug: Kein Selbstläufer

Tipps zur Sicherung der Liquidität: Damit der Forderungseinzug nicht zur “Schwerstarbeit” werden oder gar erfolglos bleiben muss. Alten Zeiten, wo ein Handschlag noch galt, hinterher zu trauern, ist heute leider müßig.

 
 

dasfibuwissen.de (05/2013) www.dasfibuwissen.de

Forderungseinzug – kein Selbstläufer für Unternehmer

Die Bremer Inkasso GmbH gibt 12 Praxis-Tipps zur Sicherung der Liquidität
Forderungseinzug bereitet Mühe. Schon der Begriff macht deutlich: Ein-Zug – etwas ziehen bedeutet Arbeit. Und diese scheint sich auch zu häufen. Das Gefühl jedenfalls haben immer mehr Unternehmer, wenn es darum geht, an ihr Geld zu kommen.

 
 

boulevard-baden.de (05/2013) www.boulevard-baden.de

Forderungseinzug – kein Selbstläufer für Unternehmer

Forderungseinzug bereitet Mühe. Schon der Begriff macht deutlich: Ein-Zug – etwas zu ziehen bedeutet Arbeit. Und diese scheint sich auch zu häufen. Das Gefühl jedenfalls haben immer mehr Unternehmer, wenn es darum geht, an ihr Geld zu kommen. “Um der herrschenden Zahlungsmoral oder besser -unmoral beizukommen, gibt es leider weder Allheilmittel noch Garantien”, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann. “Die nachfolgenden Tipps können aber helfen.”

 
 

Der BauUnternehmer (04/2013)www.der-bau-unternehmer.de

Wer keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzt, verschenkt Geld

Bremer Inkasso empfiehlt, den Verlängerten Eigentumsvorbehalt in die Geschäftsbedingungen aufzunehmen.
Bei Vertragsabschluss mit einem Kunden denkt wohl noch kaum jemand daran, dass gerade die Einbeziehung der eigenen Geschäftsbedingungen eventuell die einzige Chance darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten.

 
 

BusinessPartner PBS (04/2013)www.pbs-business.de

Mit Forderungen richtig umgehen

Nach Angaben des Bundes Deutscher Inkasso Unternehmer hat inzwischen jeder zehnte Erwachsene in Deutschland nachhaltige Zahlungsprobleme. Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, gibt Tipps zum richtigen Forderungsmanagement.

 
 

BAUEN + HOLZ (04/2013)www.holz-zentralblatt.com

Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Unternehmen beklagen unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 6.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

pbs-business.de (04/2013) www.pbs-business.de

Mit Forderungen richtig umgehen

Markt + Service | Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Inkasso Unternehmer hat inzwischen jeder zehnte Erwachsene in Deutschland nachhaltige Zahlungsprobleme. Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, gibt Tipps zum richtigen Forderungsmanagement.

 
 

verbraucher-pabst.de (04/2013) www.verbraucher-papst.de

Neues Inkassorecht in Deutschland noch nicht umgesetzt

Umsetzung der EU-Richtlinie lässt weiter auf sich warten

Eigentlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie zu einem neuen Inkasso-Recht bereits Mitte März umsetzen müssen. Doch ein entsprechendes Gesetz, dass die Richtlinie in Deutschland regelt, lässt weiter auf sich warten. Mit der Neufassung der Richtlinie soll durch noch eindeutigere Formulierungen und Einführung klar definierter und spürbarer Sanktionen die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr positiv beeinflusst werden.

 
 

AGRARTECHNIK business (04/2013) www.agrartechnikonline.de

BGH bestraft Lieferanten

Bremer Inkasso GmbH / Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO / Unternehmen beklagen unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung. Mehr dazu lesen Sie in einem Bericht der Bremer Inkasso GmbH.

Der BGH (Bundesgerichtshof) verurteilte jüngst einen Unternehmer, rund 112 000 Euro nebst Zinsen an einen Insolvenzverwalter seit September 2005 zurückzuzahlen (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12); Grundlage war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

TRAVELbusiness.at (04/2013) www.travelbusiness.at

EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug nicht umgesetzt

Bereits seit dem 15.8.2012 liegt ein Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung vor, mit welchem die neue EU-Richtlinie 2011/7/EU zur “Bekämpfung von Zahlungsverkehr” in deutsches, also innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollte. Doch von einem Gesetz ist aber weit und breit nichts zu sehen. “Deutschland ist damit in Verzug, weil die Umsetzung zwingend bis zum 16.03.2013 zu erfolgen hatte”, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann.

 
 

Compliance-Magazin.de (04/2013) www.compliancemagazin.de

Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Inkassokosten: EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug noch nicht umgesetzt.
EU-Richtlinie stellte unter anderem heraus, dass zu den Beitreibungskosten ggf. auch die Kosten eines Inkassounternehmens gehören. Aber von einem Gesetz ist weit und breit nichts zu sehen.

 
 

zza. (04/2013) www.zza-online.de

Ein Muss für jeden Unternehmer

Bei Vertragsabschluss mit einem Kunden denkt wohl kaum jemand daran, dass gerade die Einbeziehung der eigenen Geschäftsbedingungen eventuell die einzige Chance darstellen kann, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten.
“Tatsächlich können Geschäftsbedingungen und deren vertragliche Einbeziehung aber den Unternehmer vor einem Totalverlust seiner Forderungen bewahren”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Bremen – 4 C 272/18

Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung begründet für sich betrachtet keine Anfechtbarkeit der Zahlungen des …

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Ratgeber-Videos:

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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