budoten.org (07/2013) www.budoten.org

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2013: Weniger für Gläubiger bei Lohnpfändung.

Ab 1. Juli 2013 steigt der pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner von 1.028,89 EUR in den beiden Vorjahren auf 1.045,04 EUR.
In der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO), – der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 – vom 26. März 2013 des Bundesjustizministeriums werden die neuen unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen festgelegt. Aus einer zugleich bekanntgemachten Tabelle lässt sich ersehen, auf welchen konkreten Betrag abhängig vom Einkommen und Anzahl unterhaltsberechtigter Personen des Schuldners bei einer Lohnpfändung zugegriffen werden kann.

 
 

Innovation und Technik (07/2013) www.innovationundtechnik.de

Insolvenzanfechtung: Insolvenzverwalter haben Augenmaß verloren

Bremer Inkasso GmbH: Gesetzesänderung dringend erforderlich.
Nach geltendem Recht reicht die Insolvenzanfechtung bis zu zehn Jahre vor den Insolvenzantrag zurück; ein hohes Anfechtungsrisiko für jeden Unternehmer, das wirtschaftlich kaum kalkulierbar ist.

 
 

dasfibuwissen.de (07/2013) www.dasfibuwissen.de

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli. 2013. Gläubiger erhalten bei einer Lohnpfändung künftig noch weniger

Bremen, Juni 2013. Ab 1. Juli 2013 steigt der pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner von 1.028,89 EUR in den beiden Vorjahren auf 1.045,04 EUR.

In der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO), – der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 – vom 26. März 2013 des Bundesjustizministeriums werden die neuen unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen festgelegt.

 
 

All about Sourcing (06/2013) www.allaboutsourcing.de

Urteil: Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten

Unternehmen beklagen unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung
Der BGH (Bundesgerichtshof)verurteilte jüngst einen Unternehmer, an einen Insolvenzverwalter rund 112.000 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. (Urteil v. 06.12.2012 – IX ZR 3/12). Grundlage war die Insolvenzanfechtung nach §133 InsO (Insolvenzordnung).

 
 

CampingImpulse (05/2013) www.campingimpulse.de

Kuckucks neue Freigrenzen

Seit 1. Juli 2013 steigt der pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner von 1.028,89Euro in den beiden Vorjahren auf 1.045, 04 Euro.
In der Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2013 des Bundesjustizministeriums werden die neuen unpfänbaren Beträge für Arbeitseinkommen festgelegt.

 
 

Wirtschaftsreport (05/2013) www.ihk-siegen.de

Geschäftsbedingungen – Verluste vermeiden

Bei Vertragsabschluss mit einem Kunden denkt wohl noch kaum jemand daran, dass gerade die Einbeziehung der eigenen Geschäftsbedingungen eventuell die einzige Chance darstellen könnte, auch den Gegenwert für die erbrachte Leistung zu erhalten. „Tatsächlich können Geschäftsbedingungen und deren vertragliche Einbeziehung aber den Unternehmer vor einem
Totalverlust seiner Forderung bewahren“,erklärte Bernd Drumann, Geschäftsführerder Bremer Inkasso GmbH.

 
 

business-on.de (05/2013) www.business-on.de

Wie gelingt der erfolgreiche Forderungseinzug?

München. Alten Zeiten, wo ein Handschlag noch galt, hinterher zu trauern, ist heute leider müßig. Auch um der herrschenden Zahlungsmoral oder besser -unmoral beizukommen, gibt es weder Allheilmittel noch Grantien. Aber es gibt Tipps der Bremer Inkasso, wie sich der Forderungseinzug hinbekommen Lässt.

 
 

Wirtschaftskompass (05/2013) www.ihkzuschwerin.de

Deutschland gerät in Verzug

Zwar liegt seit dem 15.August 2012 ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, mit welchem die neue EU-Richtlinie 2011/7/EU zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in deutsches, also innerstaatliches Recht umgesetzt werden sollte; von einem Gesetz ist aber weit und breit nichts zu sehen. „Deutschland ist damit in Verzug, weil die Umsetzung zwingend bis 16. März 2013 zu erfolgen hatte“, so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann.

 
 

WM Intern (05/2013) www.waffenmarkt.de

Vorsicht bei Weiterbelieferung

Um die Betriebsfortführung nicht zu gefährden, wird oft durch den Insolvenzverwalter eines in der Insolvenz befindlichen Unternehmens darum gebeten, weiterhin beliefert zu werden.
“Bei Weiterbelieferung des Schuldnerischen Unternehmens ist äußerste Vorsicht geboten”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso.

 
 

mittelstandinbayern.de (05/2013) www.mittelstandinbayern.de

Forderungseinzug – kein Selbstläufer für Unternehmer

Bremer Inkasso GmbH gibt Tipps zur Sicherung der Liquidität
Forderungseinzug bereitet Mühe. Schon der Begriff macht deutlich: Ein-Zug – etwas zu ziehen bedeutet Arbeit. Und diese scheint sich auch zu häufen. Das Gefühl jedenfalls haben immer mehr Unternehmer, wenn es darum geht, an ihr Geld zu kommen.

 
 

Weser Wirtschaft (05/2013) www.borgmeier.de

Bekämpfung von Zahlungsverzug

Schon seit August 2012 liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, mit welchem die neue EU-Richtlinie zur “Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr” in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Passiert ist allerdings bisher noch nichts.

Zahlungsverzug bringt für viele Akteure und Branchen erhebliche Probleme mit sich. Nicht selten führt Zahlungverzug zu Insolvenzen und in der Folge zum Verlust von Arbeitsplätzen.

 
 

business-wissen.de (05/2013) www.business-wissen.de

So kommen Unternehmer an ihr Geld

Wer Forderungen einziehen muss, sollte wissen, wie er mit säumigen Kunden umgeht. Um einer “Zahlungsunmoral” besser beizukommen, gibt es weder Allheilmittel noch Garantien. Es gibt aber ein paar Tipps, die helfen, dass der Forderungseinzug nicht erfolglos bleibt.

 
 

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Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Lübeck – 51b M 19/20

Zuständig für die Nachbesserung der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher, der die ursprüngliche …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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