STAHLREPORT (04/2015) www.stahlhandel.com

Rechnungen richtig anmahnen

Fragen und Antworten
Egal ob Klein-, Mittelostand- oder Großunternehmen; alle sind gleichermaßen betroffen. Sie alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal die Liquidität des Unternehmens gefährden. auch deshalb beantwortet Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, nachfolgend die häufigsten Fragen rund um das Thema Mahnungen:

 
 

dashoefer.de (04/2015) www.dashoefer.de

Mehr Planungssicherheit für Unternehmen: Endlich tut sich was bei Insolvenzordnung und Anfechtungsgesetz

Als Mitte 2013 unter 1.1. des Koalitionsvertrages ‚Deutschlands Wirtschaft stärken‘ u. a. folgender Text zu finden war: ‚Zudem werden wir das Insolvenzanfechtungsrecht im Interesse der Planungssicherheit des Geschäftsverkehrs sowie des Vertrauens der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne auf den Prüfstand stellen‘, bedeutete dies einen ersten Sieg für alle, die sich schon lange für die ‚Nachbesserung‘ der Insolvenzordnung eingesetzt hatten.

 
 

DEUTSCHES BAUBLATT (04/2015) www.baublatt.de

Rechnungen richtig anmahnen

So gehen Bauunternehmen bei Mahnungen auf Nummer sicher
Bremen. Davor ist kaum eine Baufirma gefeit: Vor Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinweisen.

 
 

elektro.net (04/2015) www.elektro.net

Mehr Planungssicherheit für Unternehmen- Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Zur Stärkung der Wirtschaft hat die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts geplant. Nun hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf dazu an die Länder und Fachgremien mit der Gelegenheit und Aufforderung zur Stellungnahme verschickt.

 
 

dds (04/2015) www.dds-online.de

Bares Geld wert

Wenn ein Kunde zahlungsfähig ist, kann das für den Handwerker zu erheblichen Forderungsverlusten führen. Bernd Drumann erläutert, wie man rettet, was zu retten ist.
Wir erleben es leider immer wieder, dass Firmen nicht über eigene Geschäftsbedingungen verfügen. Sie verschenken damit unter Umständen bares Geld, da sie bei der Insolvenz eines Kunden oft unnötigerweise leer ausgehen oder sich mit geringen Quoten zufrieden geben müssen.

 
 

bazprofessor.de (04/2015) www.bauprofessor.de

Rechnungen richtig anmahnen

Egal ob Klein-, Mittelstands- oder Großunternehmen, alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen. Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen. Wie man “unnötige ‘Anfänger’-Fehler etwa bei der Formulierung” vermeidet, beantwortet nachfolgend Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

sz-immo.de (04/2015) www.sz-immo.de

Der Eigentumsvorbehalt als “Sicherungsnetz”

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann man vom Vertrag zurücktreten.
“Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.” Diesen oder ähnliche Sätze hat sicher jeder schon mal gelesen. Man findet sie beispielsweise auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen.

 
 

Fliesen & Platten (04/2015) www.fliesenundplatten.de

So beugen Sie Forderungsverlusten vor

Forderungsverlust: Eigene Geschäftsbedingungen sind für Unternehmer unerlässlich. Verfassen Fliesenfachbetriebe ihre AGB unvollständig oder fehlerhaft, können sie in die Falle des Forderungsverlustes tappen. Wer allerdings einige wichtige Tipps beachtet, spart im Fall der Fälle “bares Geld”.

 
 

e-commerce-magazin.de (03/2015) www.e-commerce-magazin.de

Rechnungen richtig anmahnen

Egal ob Klein-, Mittelstands- oder Großunternehmen, alle sind gleichermaßen betroffen. Sie alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen.

Manche Unternehmer tun sich jedoch schwer damit. Sie befürchten, dass sie mit einem stringenten Mahnwesen Kunden verschrecken könnten. „Dabei“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, „wird nach unserer Erfahrung ein konsequentes Mahnwesen vielmehr als Zeichen für ein gutes Firmenmanagement gewertet und somit eher positiv wahrgenommen. Es gibt zwar keine besonderen Formvorschriften für eine Mahnung“, fährt er fort, „jedoch sollte man unnötige ‚Anfänger‘-Fehler etwa bei der Formulierung vermeiden.

 
 

fliesenundplatten.de (03/2015) www.fliesenundplatten.de

Rechtstipp: So mahnen Sie richtig!

Alle liefernden Firmen haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen.

 
 

handelsauskunft.de (03/2015) www.handelsauskunft.de

So geht man bei Mahnungen auf Nummer sicher

Egal ob Klein-, Mittelstands- oder Großunternehmen, alle sind gleichermaßen betroffen. Sie alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden.

Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen.

 
 

IKZ.de (03/2015) www.ikz.de

Rechnung richtig anmahnen – So geht man auf Nummer sicher

Egal ob Klein-, Mittelstands- oder Großunternehmen, alle sind gleichermaßen betroffen. Sie alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden.
Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen. Manche Unternehmer tun sich jedoch schwer damit. Sie befürchten, dass sie mit einem stringenten Mahnwesen Kunden verschrecken könnten.

 
 

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LG Hamburg – 325 T 27/21

Auch wenn die Zweijahresfrist seit Abgabe der Vermögensauskunft verstrichen ist, kann der Gläubiger die Nachbesserung …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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