INDUSTRIE BEDARF (02/2015) www.industriebedarf-net.de

Was Sie als GLÄUBIGER eines INSOLVENTEN UNTERNEHMENS wissen sollten!

Erreicht einen Unternehmer die Nachricht, dass einer seiner Kunden Insolvenz angemeldet hat, ist das erst einmal ein Schock. Nicht selten war man ahnungslos, ja hat unter Umständen erst kürzlich sogar noch Ware geliefert. So stellt sich nun die Frage, wie man als Gläubiger in so einer Situation noch an sein Geld kommt. Jetzt kommt es darauf an, auch den unscheinbarsten Möglichkeiten konsequent nachzugehen, um die Forderungen doch noch zu realisieren. Denn eine Insolvenz muss nicht zwingend den Totalverlust der Forderung bedeuten.

 
 

LARGE FORMAT (02/2015) www.largeformat.de

Mit Geschäftsbedingungen Forderungsverlusten vorbeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können “bares Geld” wert sein.
“Auch wenn bei dem Vertragsabschluss mit einem Kunden wohl niemand daran denkt, dass die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen gegebenenfalls den Totalverlust der eigenen Forderungen verhindern kann, sollten Unternehmer dringend besonderen Wert darauf legen, sich durch AGB abzusichern”, erklärt Bernd Drumann, der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

nordschwarzwald.ihk24.de (02/2015) www.nordschwarzwald.ihk24.de

EIGENTUMSVORBEHALT

Der Eigentumsvorbehalt: „Sicherungsnetz“ für Unternehmer und ihre Geschäfte
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ Diesen oder ähnliche Sätze hat sicher jeder schon mal gelesen. Man findet sie beispielsweise auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen. Was sich jedoch genau dahinter verbirgt, ob man die Regelung auf allen Geschäftspapieren abdrucken muss oder ob es darauf ankommt, dass es auf ganz bestimmten Geschäftspapieren steht und wie man ggf. seine Rechte daraus richtig geltend macht, wissen die wenigsten.

 
 

TASPO (02/2015) www.taspo.de

Mit allgemeinen Geschäftsbedingungen Forderungsverlusten vorbeugen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können “bares Geld” wert sein. “Auch wenn bei dem Vertragsabschluss mit einem Kunden wohl niemand daran denkt, dass die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen gegebenenfalls den Totalverlust der eigenen Forderungen verhindern kann, sollten Unternehmer dringend besonderen Wert darauf legen, sich durch AGB abzusichern”, erklärt Bernd Drumann, der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

WM-Intern (02/2015) www.wm-intern.de

Forderungseinzug – Tipps zur Sicherung der Liquidität

Immer mehr Unternehmer klagen über eine vorherrschende schlechte Zahlungsmoral. Die nachfolgenden Tipps können beim Forderungseinzug behilflich sein. Dafür ist in erster Linie eine aktuelle Buchhaltung unerlässlich. Zudem sollten alle Schritte wie Angebotserstellung, Auftragserteilung, Rechnung und Mahnung schriftlich festgehalten werden.

 
 

press.lectura.de (01/2015) www.press.lectura.de

Der Eigentumsvorbehalt: „Sicherungsnetz“ für Unternehmer und ihre Geschäfte

Bremer Inkasso GmbH: Die richtige Anwendung kann vor Schaden bewahren
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ Diesen oder ähnliche Sätze hat sicher jeder schon mal gelesen. Man findet sie beispielsweise auf Angeboten, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen oder Rechnungen. Was sich jedoch genau dahinter verbirgt, ob man die Regelung auf allen Geschäftspapieren abdrucken muss oder ob es darauf ankommt, dass es auf ganz bestimmten Geschäftspapieren steht und wie man ggf. seine Rechte daraus richtig geltend macht, wissen die wenigsten. „Die richtige Anwendung kann den Unternehmer allerdings vor Schaden bewahren“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Ich würde sie sogar als ‚Sicherungsnetz‘ für Unternehmer und ihre Geschäfte bezeichnen“, so Drumann weiter.

 
 

IT-Business (01/2015) www.it-business.de

Schutz vor Nichtzahlern

Wenden Unternehmer den Eigentumsvorbehalt richtig an, kann dieser vor größeren Schäden bewahren, gerade wenn es beim Käufer zu einer Insolvenz kommt. Was sich aber genau dahinter verbirgt, wissen laut Bremer Inkasso die wenigsten.
Kommen Kunden in Zahlungsverzug, kann auch der Verkäufer in Bedrängnis geraten. Einen Schutz bietet der Eigentumsvorbehalt. Doch was verbirgt sich dahinter?

 
 

brennstoffspiegel.de (01/2015) www.brennstoffspiegel.de

Eigentumsvorbehalt; “Sicherungsnetz” für Unternehmer

Der Eigentumsvorbehalt, richtig angewendet, kann Unternehmer im Falle der Nichtbezahlung der Ware vor Schaden bewahren
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.“ Diesen oder ähnliche Sätze hat sicher jeder schon mal gelesen. Was sich jedoch genau dahinter verbirgt, ob man die Regelung auf allen Geschäftspapieren abdrucken muss oder ob es darauf ankommt, dass es auf ganz bestimmten Geschäftspapieren steht und wie man ggf. seine Rechte daraus richtig geltend macht, wissen die wenigsten.

 
 

Wirtschaft Münsterland (01/2015) www.tecklenborg-verlag.de

Eigene Geschäftsbedingungen unerlässlich

Mit AGB Forderungsverlusten vorbeugen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können “bares” Geld wert sein. “Auch wenn bei Vertragsabschluss mit einem Kunden wohl niemand daran denkt, dass die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen ggf. den Totalverlust der eigenen Forderung verhindern kann, sollten Unternehmer dringend besonderen Wert darauf legen, sich durch AGB abzusichern”, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.

 
 

dashoefer.de (01/2015) www.dashoefer.de

Gläubiger oft unwissend – Geschäftsnachfolger kann für Altverbindlichkeiten haften

Erreicht einen Unternehmer die Nachricht, dass einer seiner Kunden Insolvenz angemeldet hat, ist das erst einmal ein Schock. Nicht selten war man ahnungslos, ja hat u. U. erst kürzlich sogar noch Ware geliefert. So stellt sich nun die Frage, wie man als Gläubiger in so einer Situation noch an sein Geld kommt.

 
 

K-Zeitung (01/2015) www.k-zeitung.de

Geschäftsnachfolger kann für Altverbindlichkeiten haften

Erreicht einen Unternehmer die Nachricht, dass einer seiner Kunden Insolvenz angemeldet hat, ist das erst einmal ein Schock. Nicht selten war man ahnungslos, ja hat unter Umständen erst kürzlich sogar noch Ware geliefert. So stellt sich nun die Frage, wie man als Gläubiger in so einer Situation noch an sein Geld kommt.

 
 

Weser Wirtschaft (01/2015) www.borgmeier.de

Kunde insolvent – WAS NUN?

Die ersten Schritte nach der Pleite
Was tun, wenn der Kunde pleite ist, aber noch offene Rechnungen ausstehen?
Viele, vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind dann oft überfordert, kommt die Nachricht von der Insolvenz des Schuldners doch meist unerwartet. Wie man in einer solchen Situation am besten vorgeht, verrät der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH Bernd Drumann.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
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