Bremer Inkasso GmbH
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Archiv
SB-FINANZ (07/2019) www.sb-finanz.de
Forderungen der Verbraucherzentralen unseriös? – Bremer Inkasso GmbH: Inkassounternehmen sollen es für 15 EUR “richten”
Besonders die Verbraucherzentrale stellt die Inkassobranche immer wieder gerne mit Forderungen wie etwa “Unseriöses Inkassowesen stoppen!” öffentlich an den Pranger. Es werden z. B. Hauptforderungen in….
ChannelPartner (07/2019) www.channelpartner.de
Forderungen nach dem Tod des Schuldners erfolgreich durchsetzen
Verstirbt ein Kunde, bevor er seine Rechnung bezahlt hat, bleiben die Forderungen weiterhin bestehen. Es kann aber deutlich komplizierter sein, sie durchzusetzen, weiß Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
Haus & Grund (07/2019) www.hem-baden.de
Pfändungsfreigrenzen
Grundbetrag wurde zum 1. Juli erhöht
Der seit Juli 2017 gelten de pfändungsfreie Grundbetrag für Schuldner wurde zum …..
Welt der Fertigung (07/2019) www.weltderfertigung.de
Forderungen “aussitzen”: ein teures Vergnügen
Leider versuchen manche Schuldner, die Forderung einfach auszusitzen, verursachen dadurch Aufwand und Kosten, und wundern sich später über die hohe Gesamtforderung. Das ist mit jemandem zu vergleichen, der immer wieder den Warnhinweis …
GETRÄNKE INDUSTRIE (07/2019) www.sachon.de
Unbezahlte Rechnungen: Kunde verstorben – Forderungen existieren weiter
Unternehmer A sitzt am Frühstückstisch und liest die Tageszeitung. Dabei stößt er auf die Todesanzeige seines Kunden B, der ihm für eine LKW-Ladung Getränke noch immer stolze 6540 Euro schuldet. Das macht A fassungslos.
Handwerksblatt (07/2019) www.handwerksblatt.de
Kunde stirbt – was ist mit den offenen Rechnungen?
Ein Unternehmer sollte handeln, wenn er vom Tod eines Auftraggebers erfährt, der ihm noch Geld schuldete. Die Erben zu finden ist nur eine der Aufgaben.
Ein Fall, wie er täglich vorkommen kann: Fliesenleger Schmitz liest die Tageszeitung und stößt dabei auf die Todesanzeige seines Kunden Krause.
Wohnungswirtschaft heute (06/2019) www.wohnungswirtschaft-heute.de
Achtung: Pfändungsfreigrenze von 1.133,80 EUR wird zum
1. Juli 2019 um 3,95 Prozent auf 1.178,59 EUR erhöht
Jeweils zum 1. Juli verändern sich nach § 850c Abs. 2a Zivilprozessordnung (ZPO) die unpfändbaren Beträge gemäß § 850c Abs. 1 und 2 ZPO alle zwei Jahre.
Mühle + Mischfutter (06/2019) www.muehle-online.de
Unbezahlte Rechnungen:
Kunde verstorben – Forderungen existieren weiter
Unternehmer A sitzt entspannt am Frühstückstisch und liest wie immer seine Tageszeitung. Diesmal jedoch stößt er dabei auf die Todesanzeige seines Kunden B, der ihm für eine LKW-Ladung noch immer …
TRANSPORT (06/2019) www.transport-online.de
Gläubiger warten länger auf ihr Geld
Ab dem 1. Juli 2019 gelten neue Lohnpfändungsfreigrenzen. Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich damit um 3,95 Prozent auf 1.179 Euro.
Die Freibeträge für eine Lohn…..
Submissions ANZEIGER (06/2019) www.submission.de
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2019
Gläubiger brauchen noch mehr Geduld
Der seit dem 1. Juli 2017 geltende pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner von 1.133,80 EUR wird erhöht. Zum 1. Juli 2019 wird er auf 1.178,59 EUR angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 3,95 Prozent.
Jeweils zum 1. Juli verändern sich nach § 850c Abs. 2a Zivilprozessordnung (ZPO) die unpfändbaren Beträge gemäß § 850c Abs. 1 und 2 ZPO alle zwei Jahre.
Welt der Fertigung (06/2019) www.weltderfertigung.de
Forderung existiert nach dem Tod weiter
Unbezahlte Rechnungen verfallen nicht
Der Unternehmer A sitzt am Frühstückstisch und liest seine Tageszeitung. Dabei stößt er auf die Todesanzeige seines Kunden B, der ihm für eine LKW-Ladung Pflastersteine noch immer 6.540 Euro schuldet. Das macht A fassungslos …
SBZ (06/2019) www.sbz-online.de
Wenn der Schuldner unauffindbar ist
Säumige Kunden erreichen
Kennen Sie das? Sie haben einen Kunden bereits vor langer Zeit eine Rechnung mit der Post zukommen lassen. Nun warten Sie auf den Eingang des Geldes. In der Tagespost finden Sie dann….
Inkasso-News:
25.04.2023 - 11:11
Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte
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Inkasso-Rechtsprechung:
AG Oldenburg – 21 M 918/19
Das Verfahren zur Nachbesserung der Vermögensauskunft ist die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens zur Abgabe …
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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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