Verjährt ist verjährt, Wiederholen dann ‚gestohlen‘

„Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.“ So lautet die Definition von Verjährung bei Wikipedia (Deutschland). Ist also eine Forderung erst einmal verjährt, kann man sich auf den … Weiterlesen

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