Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen haben Gläubiger hinzunehmen
Seit dem 1. Juli 2015 gilt mindestens zwei Jahre lang der neue pfändungsfreie Grundbetrag für den Schuldner in Höhe von 1.073,88 EUR (bisher 1.045,04 EUR). Betrug der pfändbare Nettolohn eines Schuldners ohne unterhaltsberechtigte Person z. B. 1.490,- EUR, so bekam … Weiterlesen