Bundesgerichtshof bestraft Lieferanten. Unzumutbare Auslegung der Vorsatzanfechtung macht Unternehmern arg zu schaffen.

Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein Unternehmer vom Bundesgerichtshof zu einer Rückzahlung von rund 112.000 Euro an einen Insolvenzverwalter zzgl. der seit 2005 aufgelaufenen Zinsen verurteilt. Grundlage für dieses Urteil war die so genannte Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung). Der … Weiterlesen

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