Pfändungsfreigrenzen werden wieder erhöht – den Schuldner freuts

Ab 1. Juli 2017 wird in der neuen Lohnpfändungs-Tabelle wieder schwarz auf weiß zu lesen sein, welche Beträge für einen Schuldner pfändungsfrei bleiben müssen. Der ab Juli 2017 dann gültige pfändungsfreie Grundbetrag für einen Schuldner liegt bei 1.073,88 EUR. Das … Weiterlesen

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