Pfändungsfreigrenzen werden wieder erhöht – den Schuldner freuts

Ab 1. Juli 2017 wird in der neuen Lohnpfändungs-Tabelle wieder schwarz auf weiß zu lesen sein, welche Beträge für einen Schuldner pfändungsfrei bleiben müssen. Der ab Juli 2017 dann gültige pfändungsfreie Grundbetrag für einen Schuldner liegt bei 1.073,88 EUR. Das entspricht einer Erhöhung um 5,58 Prozent gegenüber dem bisher gültigen Betrag. Diese Erhöhung basiert auf der Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages zum 1. Januar dieses Jahres um eben genau diese 5,58%. Verändert sich also von Gesetzeswegen der steuerliche Grundfreibetrag, so bekommt auch der Schuldner einen anderen pfändungsfreien Grundbetrag zugewiesen, abhängig von Einkommen und Anzahl unterhaltsberechtigter Personen zwar, aber ganz ohne eigenes Zutun. Dadurch soll den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden. (Die Jahresinflationsrate in 2015 lag bei 0,3%, in 2016 bei 0,5%.)

Selbstverständlich muss dem Schuldner ein unpfändbarer Betrag zum Leben gelassen werden, sonst wird ein neues Problem installiert, und sicher hat auch der Recht, der sagt, dass ja schließlich auch dem Gläubiger die steigenden Lebenshaltungskosten durch den sich erhöhenden steuerlichen Grungfreibetrag ausgeglichen werden. Aber genau in dieser ‚Gleichbehandlung‘ liegt m. E. das Problem.

Kosten steigen für alle gleichermaßen. Der Schuldner hat, wie sein Name sagt, Schulden bei jemandem gemacht, indem er dessen Lieferung oder Leistung in Anspruch genommen und eben einfach nicht bezahlt. Der Gläubiger hingegen hat in der Regel neben der offenen Forderung auch viel Zeit, Nerven, Personal und Geld zu investieren, bis es zum Mittel der Pfändung kommt, die ja am Ende einer Reihe von Maßnahmen zur Realisierung offener Forderungen steht und nicht am Anfang. Diese eingesetzten Kosten, Nerven und Zeit werden ihm nicht ausgeglichen, und schon gar nicht ohne sein Zutun. Wie gesagt, ganz im Gegenteil.

Dass jetzt die Pfändungsfreigrenzen wieder erhöht werden, heißt für den Gläubiger im Umkehrschluss: noch länger auf sein Geld warten zu müssen.

Und diese Gleich- wenn nicht fast Besserstellung des Schuldners ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Gläubiger kaum eine Lobby zu haben scheinen. Da sei nur die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode erwähnt oder die umetikettierte wohlklingendere ‚Vermögensauskunft‘, die nach wie vor bestehende Unsicherheit bei der Bewertung der Vorsatzanfechtung oder…. Schulden zu haben oder zu machen gehört heute, so scheint es, fast schon zum guten Ton. Selbst die Öffentliche Hand macht es vor und weist laut neuster Umfrage des BDIU eine schlechte bis schlechtere Zahlungsmoral auf. In Politik und Wirtschaft schmeißt man mit Spitzenwerten bei Überschuldungen nur so um sich…. Wen wundert es daher, dass ebenso laut besagter Umfrage der Hauptgrund für offene Rechnungen bei Verbrauchern mit 80% die Überschuldung genannt wird, gefolgt von unkontrolliertem Konsumverhalten mit 64% und vorsätzlichem Nichtbezahlen mit 54%.

Wer sein Geld dagegen einfach nur ‚zurück‘ haben möchte, weil es ihm zusteht, weil etwas dafür geleistet wurde, muss einen langen Atem haben, wird ausgebremst oder gar negativ betitelt samt derer, die sie beim Einzug ihrer Forderungen zu unterstützen versuchen.

Es fehlt gegenüber guter Arbeit und Leistungen an Wertschätzung und es fehlt von Seiten der Politik an wichtigen und nicht zuletzt richtigen Signalen in Richtung jener, die mit unternehmerischem Mut die Wirtschaft voran bringen.

Die neue Pfändungstabelle gilt jetzt erst einmal wieder für zwei Jahre, mindestens bis zum 30. Juni 2019 also.

weitere Infos unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/pfaendungsfreigrenzen-erhoehung-zum-1-juli-2017-geplant.html

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