Erbt ein Schuldner, haben seine Gläubiger gar nichts davon
… denn der Schuldner hat alleine zu bestimmen, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt, so steht es in § 83 Absatz 1 Insolvenzordnung (InsO). Das geht sogar soweit, dass man selbst dann eine Erbausschlagung nicht anfechten kann, wenn der … Weiterlesen