Nicht jede Insolvenzanfechtung ist auch berechtigt – daher vor einer Rückzahlung unbedingt die Rechtmäßigkeit der Anfechtung abklären lassen!

Ende Mai diesen Jahres hat das Amtsgericht Bremen-Blumenthal die Klage eines Insolvenzverwalters gegenüber einer Zeitarbeitsfirma auf Rückzahlung von Vergütungen gemäß §§ 143, 133 der Insolvenzordnung (InsO) zurückgewiesen (Urteil v. 27.05.2013 – 42 C 1043/12). Ich finde, das ist eine  erfreuliche … Weiterlesen

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