Vollstreckungstitel hat Haltbarkeitswert von mindestens 30 Jahren

„Totgesagte leben länger“. Ein wenig so verhält es sich auch mit Forderungen, für die ein (Vollstreckungs-)Titel existiert. Ein solcher Titel für eine gefühlt „totgesagte“ Forderung lebt auch länger, nämlich zunächst einmal 30 Jahre. Er hat mindestens 30 Jahre Gültigkeit — … Weiterlesen

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