Vollstreckungstitel hat Haltbarkeitswert von mindestens 30 Jahren
„Totgesagte leben länger“. Ein wenig so verhält es sich auch mit Forderungen, für die ein (Vollstreckungs-)Titel existiert. Ein solcher Titel für eine gefühlt „totgesagte“ Forderung lebt auch länger, nämlich zunächst einmal 30 Jahre. Er hat mindestens 30 Jahre Gültigkeit — … Weiterlesen