Bundesgerichtshof macht aus gerichtlichem Ratenvergleich einen Risikofaktor

Vor kurzem wurde (mal wieder) ein Transportunternehmer vom BGH (Bundesgerichtshof) dazu verurteilt, an einen Insolvenzverwalter 4.500 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen (Urteil v. 25.02.2016 – IX ZR 109/15); Grundlage des Urteils war die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO (Insolvenzordnung). Der Unternehmer … Weiterlesen

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