Forderungseinzug – gute Vorbereitung ist alles!

Leider lässt die gängige Zahlungsmoral immer mehr zu wünschen übrig. Ich habe auch kein Allheilmittel für einen hundertprozentig erfolgreichen Forderungseinzug. Ich habe aber ein paar Tipps, die, wenn man sie beherzigt, die Chancen, wenn man uns später mit dem Inkasso beauftragt,  dafür doch beträchtlich erhöhen. Eine aktuelle Buchhaltung ist dabei das A und O!

Man sollte alle Schritte schriftlich festhalten! Nicht nur z. B. Angebot, Bestellung, (Rechnung, Mahnung etc.) sondern auch immer deren Bestätigung. Ganz wichtig sind auch eigene Geschäftsbedingungen mit normalem und verlängertem Eigentumsvorbehalt, was nach meiner Erfahrung noch längst nicht alle Unternehmer beherzigen. Die Rechnung sollte sofort nach erbrachter Lieferung oder Leistung mit einem konkreten, eindeutigen Zahlungsziel gestellt, und diese nicht nur per Post sondern auch vorab schon per Fax oder e-Mail geschickt werden. Auch hier die schriftliche Dokumentation nicht vergessen! Bei manchen Problemkandidaten ist ein Einschreiben oder ein Rechnungseintüten unter Zeugen vielleicht auch angebracht. Nicht vergessen, sich den Lieferschein unterschreiben und sich bestätigen lassen, dass der Kunde mit der erbrachten Leistung zufrieden war. Das ist ganz besonders wichtig bei Handwerksleistungen!

Sollte die Rechnung fällig sein, ohne dass das Geld gekommen ist, den Kunden unmissverständlich zur Zahlung auffordern, und das zwei bis dreimal im Abstand von sieben bis zehn Tagen, sollte er nicht zahlen. Mit dem Zugang der ersten Mahnung nach der Fälligkeit setzt man  den Kunden in Zahlungsverzug. Der wiederum ist Voraussetzung dafür, dass man später von ihm Ersatz für Verzugsschaden (z.B. die Kosten für Rechtsanwalt oder Inkasso) geltend machen kann. Die letzte Mahnung sollte ein eindeutig definiertes Zahlungsziel enthalten. Man kann in den Mahnungen auch Kosten für z. B. Papier, Telefonate usw. geltend machen. In der Regel werden vom Gericht 5,- € pro Mahnung anerkannt. Man darf auch Zinsen verlangen. Richtwert dafür ist der flexible Basiszinssatz, in Abständen immer neu festgelegt von der  Europäischen Zentralbank. Ein Unternehmer z. B. hat bei Verzug acht Prozentpunkte über diesem Satz zu zahlen.

Bei aller Sorgfalt und Vorsicht rate ich jedoch: Bei Bedarf rechtzeitig kompetente Hilfe holen und nicht so lange mit der Abgabe an uns warten! In der Regel hat der Schuldner die Kosten, die durch unsere Beauftragung entstehen, ja als Verzugsschaden zu tragen. Aber spätestens wenn es um gerichtliches Mahn- oder Vollstreckungsverfahren und die anschließende Zwangsvollstreckung geht, rate ich von Alleingängen ab. Die können nämlich im „Gesetzesdschungel“ schnell zu kostspieligen Fehlern führen.

Ich weiß, das alles zu beherzigen, bedeutet noch keine Garantie, aber nach meiner Erfahrung doch eine ziemlich gute Chance für einen erfolgreichen Forderungseinzug durch uns.

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