„Schulden haben“ bekommt einen schöneren Namen: „Vermögensauskunft“. Das klingt doch richtig nett, oder?

Am 1. Januar 2013 tritt das Gesetz zur Reform der „Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ in Kraft. Es beinhaltet gravierende Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen und ebenso ändert sich ein wesentlicher Begriff, dem stets ein Makel anhaftete. Es geht um die „Eidesstattlichen Versicherung“. Daraus wird nun die „Vermögensauskunft“. Die Verniedlichung von ‚überschuldet sein‘ geht also weiter. Was früher unter „Offenbarungseid“ bekannt war oder volkstümlich „die Hand heben“ genannt wurde, wurde später zur „Eidesstattliche Versicherung“. Nun aber bekommt das ganze den netten Ausdruck  ‚Vermögensauskunft‘. Dieser verharmlosende Begriff passt nach unserer Meinung ganz wunderbar zum Gesetzesentwurf zur „Neuregelung des Insolvenzrechts natürlicher Personen“, indem angestrebt wird, die Wohlverhaltensperiode für insolvente Schuldner von sechs auf drei Jahre zu kürzen. 

 Positiv am neuen Gesetz zur Reform der Sachaufklärung ist jedoch, dass die  Vermögensauskunft keine erfolglose Zwangsvollstreckung mehr voraussetzt und jetzt alle zwei Jahre (statt bisher drei Jahre) abzugeben ist. Die Auskunft über das Vermögen des Schuldners kann vom Gläubiger jetzt an den Anfang der Vollstreckung gestellt werden. Über Sinn und Unsinn lässt sich da aber streiten, denn dazu müsste der Schuldner wahrheitsgemäße Angaben über sein tatsächliches Vermögen machen. Nach unserer Erfahrung ist so eine Vermögensaufstellung aber oft nicht mal das Papier wert, auf dem sie steht.

 Neu eingeführt wird ebenso ab Januar 2013 ein zentrales Schuldnerverzeichnis, das Berechtigte dann über www.vollstreckungsportal.de einsehen können; das ebenfalls dann dort zu findende zentrale Vermögensverzeichnis ist aber nur für den Zugriff staatlicher Stellen gedacht. Auch Gerichtsvollzieher bekommen mehr Befugnisse, Auskünfte beispielsweise direkt beim Bundeszentralamt für Steuern zu erheben, sollte z. B.  ein Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgeben. Nach unserer Meinung bietet das neue Gesetz zwar tatsächlich für Gläubiger und ihre Rechtsvertreter einen echten Mehrwert, für die Gerichtsvollzieher kann aber schnell eine Überlastung eintreten, die dann wohl wieder zu Lasten der Gläubiger gehen wird.

Ein Gedanke zu “„Schulden haben“ bekommt einen schöneren Namen: „Vermögensauskunft“. Das klingt doch richtig nett, oder?

  1. Vermögensauskunft klingt ja echt nett. Nur schade, dass diejenigen die überschuldet sind meist über kein Vermögen im wortwörtlichen Sinn verfügen. Schulden zu machen und diese dann nicht mehr zurück zu zahlen wird immer salonfähiger. Dem Schuldenmacher wird ja geholfen. Derjenige der was besitzt, ist immer mehr der Dumme dabei. Aber mit den Dummen treibt man ja bekanntlich die Welt um – nur wie lange soll das noch gutgehen??

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