Corona-Krise –richtiger Umgang mit Schuldnern wichtig aber ebenso Wahrung der eigenen Liquidität – Inkasso hilft verantwortungsvoll

Je länger die Corona-Krise andauert, desto mehr geht vielen Handwerkern, Gastronomen, Groß- und Kleinunternehmern usw. aber auch vielen Privatpersonen die finanzielle Puste aus. Wie aber geht man nun als Gläubiger mit den Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnern um, muss man doch selbst gerade in der Krise für die Liquidität des eigenen Unternehmens sorgen? ‘Abwarten und Tee trinken‘ wäre hier kein guter Rat, jedenfalls wenn es um die Erhaltung der eigenen Liquidität geht. Ich rate, die offene Forderung zeitnah an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen abzugeben. Der Rechtsdienstleister wird versuchen, mit dem Kunden eine Lösung herbeizuführen, die die größtmögliche Absicherung der Forderung zum Ziel hat. Dabei ist die besondere Situation verantwortungsbewusst zu berücksichtigen.

Gerade in dieser Zeit wird man als Gläubiger unter Umständen mit Fragen konfrontiert, die sonst eher eine untergeordnete Rolle spielen, bzw. die für einen völlig neu sind, wie z. B. ob bestellte und gelieferte Ware wieder zurückgenommen werden muss, weil der belieferte Kunde sie nicht mehr haben möchte, weil er sie gerade wegen Corona nicht in seinem Laden verkaufen kann und die Rechnung möchte er auch nicht bezahlen. Rechtlich betrachtet ist hier ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Daran ändert auch die Krise nichts. Der Kunde hat seinen Teil des Vertrages zu erfüllen und die Rechnung zu begleichen. Kann der Unternehmer die Ware aber verwerten und ist absehbar, dass der Kunde vielleicht sogar in die Insolvenz schliddert, wäre eine Rücknahme der Ware unter Umständen sinnvoll. Aber auch in so einem Fall wird ein Rechtsdienstleister beratend zur Seite stehen.

Um einen solchen zu beauftragen, ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Für eine formlose Beauftragung durch den Gläubiger, auch per Mail, wird lediglich eine Kopie der Rechnung oder ein Kontoauszug sowie eine Kopie der 1. Mahnung bzw. die Angabe der Mahndaten benötigt. Nach eingehender Prüfung, ob Zahlungsverzug vorliegt und die Forderung rechtens ist, wird die Forderung bearbeitet. Im Folgenden wird dann seitens des Rechtsdienstleisters versucht, die offene Forderung, möglichst vorgerichtlich, respektvoll und höflich, aber konsequent und emotional nicht „erpressbar“ zu realisieren. Dabei wird die besondere Situation des Schuldners gerade auch zu Coronazeiten durchaus berücksichtigt.

Die Konditionen der einzelnen Rechtsdienstleister sollte man allerdings im Vorfeld unbedingt erfragen. Sie können durchaus sehr unterschiedlich ausfallen.

Sollte eine vorgerichtliche Lösung nicht gefunden werden können, bleibt meist nur der Weg über das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Das muss natürlich immer gut überlegt werden und bedarf i. d. R. einer Analyse der Bonität, etwa durch Einholung einer Wirtschaftsauskunft – erst recht in Zeiten von Corona. Zur Zeit finden aber Außentermine von Gerichtsvollzieher zwecks Pfändung teilweise nicht mehr statt und auch Termine zur Abnahme der Vermögensauskunft werden zum Teil abgesetzt. Auch wenn überhaupt nur für rund 30% der uns übertragenen Fälle ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden muss, bleiben Gerichtsvollzieher aber schriftlich weiter tätig. Es gibt z. B. auch die Möglichkeit, dem Schuldner eine Ladung in das Gerichtsvollzieherbüro zukommen zu lassen, sowie weitere Maßnahmen, sollte er dort nicht erscheinen. Einen rechtsfreien Raum haben wir jedoch auch in diesen Zeiten nicht. Schulden sind auch weiter Schulden, und Verträge und Abmachungen gelten auch in diesen Zeiten. Ein genaueres und individuelleres Hinsehen und Vorgehen ist jetzt allerdings zielfördernd und angebracht. Rechtsdienstleister können als Außenstehende gerade in der Krise unterstützen und die Aufregung und Unsicherheit der Gläubiger abfangen. Zudem verschafft ihre Kompetenz und Erfahrung dem Gläubiger etwas „Ruhe“ in unruhiger Zeit.

Mehr dazu: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/inkasso-im-zeichen-der-corona-krise.html

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