AGB sind nachhaltig und geben Sicherheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind viel mehr als nur „Kleingedrucktes“. Sie helfen zum einen, immer wiederkehrende Abläufe bzw. Vertragsinhalte bei Geschäftsabschlüssen grundsätzlich zu regeln, so dass sie nicht jedes Mal wieder neu verhandelt werden müssen, und zum anderen gibt die schriftliche Niederlegung beiden, am Vertragsabschluss beteiligten Parteien Sicherheit bzgl. des Vereinbarten und beugt so Missverständnissen vor. Wird ein Geschäft unter Einbeziehung der AGB geschlossen, sind die Inhalte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für beide Vertragspartner bindend. Sie gelten also nicht für jedermann, sondern nur für die am Vertragsabschluss Beteiligten. Darüber hinaus kann der Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen festlegen, wie er selbst ‚die Geschäftsabwicklung gerne hätte‘, und der Kunde kann daraufhin abwägen, ob er das Geschäft zu den ihm vorliegenden Bedingungen abschließen möchte oder nicht.

Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, dass es immer noch Unternehmer gibt, die auf die Absicherung durch eigene, individuell auf ihr Unternehmen abgestimmte Geschäftsbedingungen verzichten. U. U. können die Regelungen, die in den AGB festgeschrieben werden, einen Unternehmer ja sogar vor dem Totalverlust seiner Forderungen bewahren. Daher kann ich nur raten: Einmal Geld in die Hand nehmen und Geschäftsbedingungen für das eigene Unternehmen von einem Anwalt formulieren lassen, denn, nebenbei, haftet ein Anwalt für die Rechts- und Abmahnsicherheit der von ihm erstellten Klauseln. AGB sind ja kein Wegwerfprodukt. Einmal richtig und rechtssicher formuliert, sind sie nachhaltig und wertbeständig!

Dabei sollten in den AGB dann Regelungen zum normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt auf gar keinen Fall fehlen. Der normale Eigentumsvorbehalt besagt, dass der Unternehmer so lange Eigentum an einer Sache behält, bis diese vollständig bezahlt ist, auch wenn sich die Sache schon im Besitz des Käufers befindet. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist eine Erweiterung des normalen Eigentumsvorbehalts und besagt, dass der Kunde die Ware schon verarbeiten oder weiter veräußern darf, auch wenn sie noch gar nicht vollständig bezahlt ist. Was hier eher nach einem absehbaren „Verlustgeschäft“ für den Unternehmer aussieht, ist im Gegenteil eine Absicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung erwirbt der Lieferant (u. U. anteilig) nämlich das Eigentum an der neu hergestellten Sache und bei einem Weiterverkauf der gelieferten Ware oder der aus dieser Ware hergestellten Sache, gibt er zwar das Eigentum daran auf, erwirbt dafür aber im Gegenzug (u. U. anteilig) die Forderung des Kunden gegen den Käufer. Im Falle einer Kundeninsolvenz können solche Regelungen bares Geld wert sein. AGB geben also Sicherheit und sind – ganz dem Zeitgeist entsprechend – enorm nachhaltig!

Mehr zum Thema: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/alles-gut-bedacht-allgemeine-geschaeftsbedingungen-bieten-mehr-sicherheit.html

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