31.07.2010 - 22:10

Rechtsdienstleistungsgesetz: Die Bremer Inkasso GmbH hat jetzt mehr Befugnisse

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Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat endlich die Befugnisse von Inkassounternehmen erweitert. So dürfen Inkassounternehmen auch das gerichtliche Mahnverfahren und Forderungspfändungen durchführen. Bislang war dieses lediglich den Rechtsanwälten vorbehalten.

Die Bremer Inkasso GmbH führt daher das gerichtliche Mahnverfahren im elektronischen Datenaustausch mit allen Mahngerichten in Deutschland durch. Nachrichten der Gerichte über den Erlass und die Zustellung des Mahnbescheides oder Vollstreckungsbescheides werden ebenfalls elektronisch eingelesen. Auch über etwaige Widersprüche des Schuldners erhält die Bremer Inkasso GmbH sofort eine elektronische Nachricht, die automatisch in die Akte eingelesen und dem juristischen Sachbearbeiter automatisch vorgelegt wird. Dadurch wird wertvolle Zeit gespart und das Verfahren kann zügig fortgeführt werden. Lange Postlaufzeiten gibt es nicht mehr.

Foto: © Gerd Altmann / www.pixelio.de

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Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Norderoog 1

Tel. 0421 / 841060
Fax 0421 / 8410621

TUV-geprueftes Inkasso

Inkasso-News:

17.01.2012 - 12:36

Hartes Vorgehen gegen unseriöses Inkasso längst überfällig Bremer Inkasso GmbH fordert: Gesetzgeber muss endlich handeln!

Bremer Inkasso GmbH fordert: Gesetzgeber muss endlich handeln! Lange schon ist unseriöses immer ...
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