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Inkassounternehmen in Bremen

Ihr Inkasso-Service

Die Vorteile unseres Inkassounternehmens

  • Wir sind Kooperationspartner einer renommierten Kreditversicherungsgesellschaft. Eine Warenkreditversicherung unseres Kooperationspartners + Inkasso, kann Sie – gerade im verstärkten Exportgeschäft und bei Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes – vor größeren Verlusten schützen.
  • Die Sachbearbeitung bei uns wird überwiegend von ausgebildeten Volljuristen erledigt. Damit steht Ihnen immer ein kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung der mit Schuldnereinwänden umzugehen weiß.
  • Unser Personal wird ständig auf bundesweit stattfindenden Seminaren von erfahrenen Personen und Kennern des gerichtlichen und außergerichtlichen Vollstreckungswesens geschult und fortgebildet.
  • Wir beschäftigen uns auch mit juristisch schweren Themen, wie Geschäftsführerhaftung nach Insolvenz, Unternehmensfortführung gem. § 25 HGB, Aufdeckung verschleierten Einkommens gem. § 850 h ZPO oder Deliktshaftung während der Pfändung oder im Insolvenzverfahren.
  • Selbst wenn Ihr Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) geleistet hat, ist dieses für uns kein Grund die Akte zu schließen. Hier bewährt sich die spezielle Ausbildung.
  • Wir vertreten Sie auf Wunsch auch im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners (Anmeldung der Forderung, Geltendmachung von Ab- und Aussonderungsrechten, Überwachung bis zum Schlusstermin.)
  • Unsere Ermittlungsdienste finden auch Schuldner die “untergetaucht” sind.
  • Auch Übernahme streitiger Forderungen möglich.
  • Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
  • Wir arbeiten – als zugelassenes Inkassounternehmen – unter Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Bremen.

Vorteil insbesondere gegenüber Anwälten

  • Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Forderungseinzugs. Der Anwalt ist i.d.R. in vielen Bereichen tätig (z.B. Verkehrsrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht etc.).
  • Manchmal wird der Forderungseinzug bei Anwälten lediglich am Rande ihres Hauptgeschäftes erledigt und verbunden damit nur sehr schleppend und uneffizient bearbeitet.
  • Viele Anwälte berechnen im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren auch im Nichterfolgsfall ihre vollen Gebühren – gem. RVG – an Sie; wir nicht!

Vorteil gegenüber dem “Selbsteintreiben”

  • Sie machen sich Arbeit, die Ihnen keiner bezahlt!
  • Die Zeit könnte von Ihnen für andere wichtige Dinge eingesetzt werden.
  • Oft Unerfahrenheit – daher Erfolgsquote geringer!

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