Ihr Inkasso-Service
Die Vorteile unseres Inkassounternehmens
- Wir sind Kooperationspartner einer renommierten Kreditversicherungsgesellschaft. Eine Warenkreditversicherung unseres Kooperationspartners + Inkasso, kann Sie – gerade im verstärkten Exportgeschäft und bei Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes – vor größeren Verlusten schützen.
- Die Sachbearbeitung bei uns wird überwiegend von ausgebildeten Volljuristen erledigt. Damit steht Ihnen immer ein kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung der mit Schuldnereinwänden umzugehen weiß.
- Unser Personal wird ständig auf bundesweit stattfindenden Seminaren von erfahrenen Personen und Kennern des gerichtlichen und außergerichtlichen Vollstreckungswesens geschult und fortgebildet.
- Wir beschäftigen uns auch mit juristisch schweren Themen, wie Geschäftsführerhaftung nach Insolvenz, Unternehmensfortführung gem. § 25 HGB, Aufdeckung verschleierten Einkommens gem. § 850 h ZPO oder Deliktshaftung während der Pfändung oder im Insolvenzverfahren.
- Selbst wenn Ihr Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) geleistet hat, ist dieses für uns kein Grund die Akte zu schließen. Hier bewährt sich die spezielle Ausbildung.
- Wir vertreten Sie auf Wunsch auch im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners (Anmeldung der Forderung, Geltendmachung von Ab- und Aussonderungsrechten, Überwachung bis zum Schlusstermin.)
- Unsere Ermittlungsdienste finden auch Schuldner die “untergetaucht” sind.
- Auch Übernahme streitiger Forderungen möglich.
- Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
- Wir arbeiten – als zugelassenes Inkassounternehmen – unter Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Bremen.
Vorteil insbesondere gegenüber Anwälten
- Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Forderungseinzugs. Der Anwalt ist i.d.R. in vielen Bereichen tätig (z.B. Verkehrsrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht etc.).
- Manchmal wird der Forderungseinzug bei Anwälten lediglich am Rande ihres Hauptgeschäftes erledigt und verbunden damit nur sehr schleppend und uneffizient bearbeitet.
- Viele Anwälte berechnen im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren auch im Nichterfolgsfall ihre vollen Gebühren – gem. RVG – an Sie; wir nicht!
Vorteil gegenüber dem “Selbsteintreiben”
- Sie machen sich Arbeit, die Ihnen keiner bezahlt!
- Die Zeit könnte von Ihnen für andere wichtige Dinge eingesetzt werden.
- Oft Unerfahrenheit – daher Erfolgsquote geringer!
Wir konnten Sie überzeugen? Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage.