So gehen wir vor
- Sofortige schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner.
- Telefonmahnverfahren durch psychologisch geschultes Personal (wir decken z.B. Einwände Ihres Schuldners auf, so dass Prozesse vermieden werden).
- Gleichzeitig erfolgt die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens durch Erkundigungen über den Schuldner (es werden die voraussichtlichen Erfolgsaussichten – durch Einholung von Wirtschaftsauskünften, Recherche von Negativdaten beim Vollstreckungs- und Insolvenzgericht – überprüft); die genaue Identität Ihres Schuldners durch Anfragen beim Handelsregister oder Gewerbeämtern wird festgestellt.
- Stellt sich das vorgerichtliche Inkassoverfahren als erfolglos heraus, veranlassen wir sofort das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren (insbesondere Erwirkung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides, Pfändung von Konten, Sachpfändung, Verhaftung und ggf. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher, Eintragung von Zwangssicherungshypotheken auf dem Grundstück Ihres Schuldners etc.).
- Während des gesamten Verfahrens bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
- Legt Ihr Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein, beauftragen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – unsere Prozessanwälte. Auch hier wird der gesamte informierende Schriftwechsel über unser Büro abgewickelt.
- Über alle wichtigen Schritte erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen. Auf Wunsch erhalten Sie gerne auch eine Gesamtaufstellung aller bei uns in Bearbeitung befindlicher Akten mit dem jeweiligen Verfahrensstand.
Für die Beauftragung benötigen wir nur wenige Unterlagen von Ihnen.