Vollstreckungstitel: Mehr wert als das Papier?!

Wenn ein Gläubiger nach langem Hin und Her mit dem Schuldner, nach vorgerichtlichen wie gerichtlichen Maßnahmen schlussendlich einen Vollstreckungstitel in Händen hat, heißt das in einigen Fällen leider noch nicht, dass dieser auch mit Erfolg vollstreckt werden kann. Manche Schuldner haben – jedenfalls zu diesem Zeitpunkt – „nichts auf der Naht“. Da kann man sich als Inkassounternehmen noch so anstrengen. Ist tatsächlich bei dem Schuldner also nichts zu holen, so ist auch, nach meiner Erfahrung, für manchen Gläubiger der Vollstreckungstitel nicht mehr wert als das Papier, auf dem er gedruckt ist. Selbst, wenn man den Gläubiger darauf hin weist, dass so ein Titel 30 Jahre gültig ist, ist das für ihn allenfalls ein schwacher Trost, nutzt ihm für die aktuelle Situation aber in der Tat nichts.

Und doch sollte man sich vielleicht gerade zu Beginn eines neuen Jahres vornehmen, sich wieder einmal mit vorhandenen Titeln zu beschäftigen und sie aus dem Archiv holen. 30 Jahre sind eine enorm lange Zeit in Bezug auf ein Menschenleben. In so einer Zeitspanne passiert unheimlich viel. Und das kann auch dazu führen, dass sich die Lebensumstände des Schuldners dergestalt geändert haben, dass er Arbeit und somit ein Einkommen hat, geerbt, gewonnen oder geheiratet hat, sprich, sich die erfolgreiche Vollstreckung des Titels doch noch bewerkstelligen lässt. Da sich der Schuldner wohl kaum selbst melden wird, sollte man das Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltsbüro, was man eventuell damals mit dem Forderungseinzug beauftragt hatte, in Abständen bitten, aktuelle Informationen zum Schuldner einzuholen. Alte Aufträge „wieder aufleben zu lassen“ hat den Vorteil, dass alle Daten und Vorgänge bereits bekannt und vorhanden sind. Das spart Zeit und Kosten.

Kommt ein ehemaliger Mandant mit einem Vollstreckungstitel wieder zu uns, holen wir z. B. durch Ermittlungsdienste und Wirtschaftsauskunfteien aktuelle Informationen zum Schuldner ein, werten diese aus und geben unserem Mandanten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Es kommt immer wieder vor, dass Geduld und Hartnäckigkeit einem Gläubiger doch noch, wenn auch, zugegeben, oft erst nach Jahren, zu seinem Geld verhelfen. Erst kürzlich konnten wir für einen Mandanten, der uns mehr oder weniger routinemäßig einen Schuldner, gegen den er eine titulierte Forderung hatte, überprüfen ließ, durch Lohnpfändung seine Forderung nach neun Jahren realisieren. Der Zahn der Zeit und die Hartnäckigkeit hatten für den Gläubiger gearbeitet: Der Schuldner hatte wieder einen Arbeitsplatz gefunden und verfügte über ein regelmäßiges Einkommen.

Ich bin mir sicher, dass manche Gläubiger schlicht vergessen haben, dass sie noch Vollstreckungstitel besitzen. Die eigene erbrachte Lieferung oder Leistung, die nicht bezahlt wurde, sollte es einem wert sein, dass man ab und an den Schuldner überprüft, überprüfen lässt. Über die Kosten, die durch eine Fortführung eines Auftrages oder für entsprechende Schritte entstehen, sollte man sich vorher informieren. Nicht selten gibt es bei titulierten Forderungen Sonderkonditionen.

Wer seinen Titel ein für allemal los sein möchte, kann ihn auch veräußern. Es gibt Inkassounternehmen, die Titel kaufen. Welche das sind, kann man beim Bundesverband Deutscher Inkassounternehmer erfahren. Die Konditionen sollte man hierbei besonders prüfen, denn das ankaufende Unternehmen übernimmt nicht nur den Titel sondern ggf. auch das Risiko des kompletten Forderungsausfalls. Und das schlägt sich im Ankaufpreis nieder.

Nach meiner Erfahrung könnten Titel viel öfter erfolgreich vollstreckt werden, wenn Gläubiger noch mehr am Ball blieben und nicht selbst die Forderung schon vor Ablauf von 30 Jahren abschreiben würden. Papier ist nicht nur geduldig, sondern hat durchaus auch seinen Wert!

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/vollstreckungstitel-30-jahre-gueltig.html

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