Stimmungsmache der Verbraucherzentrale gegen gesamtes Inkasso wenig hilfreich und seriös

Da Inkasso für eine Schlagzeile immer gut zu sein scheint, griffen in der letzten Zeit viele Zeitungen und Zeitschriften die Studie der Verbraucherzentralen auf, nach der jede zweite von Inkassounternehmen geltend gemachte Forderung unberechtigt sei. Es wurden intransparente und überhöhte Gebühren sowie den Verbraucher unter Druck setzende Äußerungen in Forderungsschreiben bzw. Drohgebärden bemängelt. Für jedes aufgedeckte Fehverhalten im Bereich der Inkassowirtschaft ist auch die seriös arbeitende Branche sehr dankbar, kann man so doch das Übel bei der Wurzel packen (das entsprechende Unternehmen und seine Arbeitsweise genau unter die Lupe nehmen und einschreiten).

Wie man eine Studie auf 1.413 Beschwerden gegenüber wohl mindestens 20 Millionen beschwerdefrei vonstattengegangenen Inkassomandaten bei Inkassounternehmen und Rechtsanwälten aufbauen kann und darüber hinaus die Schuldner/Beschwerdeführer noch selbst darüber entscheiden lässt, ob die Forderung berechtigt war oder unberechtigt, ohne dass zwingend eine Nachprüfung erfolgt, ist mir absolut schleierhaft.

Es ist schade, dass sich aus dem Aufbau, der Art des Aufrufes zur Teilnahme und schließlich der Auswertung der Studie eines so wichtigen Organs wie der Verbraucherzentrale eine gewisse Parteilichkeit und eine Konzentration auf das Negative ergibt. Dies, gepaart mit  reißerischen Verkürzungen, lässt ein falsches Bild über die Inkassobranche entstehen. Der Großteil der in Deutschland registrierten und darüber hinaus im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen organisierten Inkasso-Unternehmen führt aber jährlich rund fünf Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Das sind doch keine Peanuts und schon gar nicht mit unlauteren Methoden realisierte Gelder. Diese Gelder werden Leuten/Schuldnern auch nicht einfach so gestohlen, sondern sie selbst, wie die Bezeichnung schon sagt, schulden anderen etwas. Sie haben etwas genommen, für das sie (noch) nicht bezahlt haben. Jeder Verbraucher wird letzten Endes für alle, von den Unternehmern nicht zu realisierenden Forderungen, Schulden, die andere gemacht haben aber nicht begleichen, zur Kasse gebeten. Forderungsausfälle werden verständlicher Weise durch Preiserhöhungen kompensiert.

Der Gesetzgeber hat das seriöse Inkassowesen streng geregelt: in der ersten Zahlungsaufforderung an den Schuldner sind diesem umfassende Informationen zu erteilen wie z. B., für wen die Forderung geltend gemacht wird, worauf sie beruht und wie sich die Kosten genau zusammensetzen. Ebenso sei allen gesagt, die sich über vermeintlich exorbitante Inkassokosten beklagen: Vom Schuldner darf nie mehr verlangt werden als das, was ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen könnte.

Dass es schwarze Schafe wie in jeder Branche auch bei den Inkassounternehmen gibt, wird kein seriöses Inkassobüro bestreiten. Aber der geschäftsmäßige Einzug von fremden Forderungen ist nach §§ 2, 10 Abs. 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierungspflichtig; die Registrierung setzt umfangreiche Eignungsmerkmale – darunter strafrechtliche Unbescholtenheit – und Kenntnisse voraus, die im RDG geregelt sind. Wer registriert ist, lässt sich, hat man Inkassopost bekommen, leicht überprüfen: das Unternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtsdienstleistungs-register.de eingetragen sein. Ist es dies nicht, muss nicht gezahlt werden. Ist es das aber doch, sollte man mit dem Inkassounternehmen Kontakt aufnehmen. Reden hilft und schafft Klarheit. Und, mal ehrlich, ob man seine Rechnungen bezahlt hat, weiß man in der Regel ja auch selbst!

Auch Mitarbeiter von Inkassounternehmen und Rechtsanwaltskanzleien sind Verbraucher! Etwas mehr Ausgewogenheit und Objektivität hätte der Verbraucherzentralen-Studie im Sinne aller besser zu Gesicht gestanden.

Aber bilden Sie sich selbst ein Urteil:

(http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/237952A.pdf)

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/inkasso-jede-zweite-forderung-ist-unberechtigt-pustekuchen-.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich – mit Speicherung / Verarbeitung meiner hier erhobenen personenbezogenen Daten – durch diese Website einverstanden (Einwilligung). Mir wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass ich die gesetzlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich meiner personenbezogenen Daten der Datenschutzerklärung dieser Website (jederzeit, auch nachträglich) einsehen kann.