1. Wie erklärt der Schuldner selbst sein geringes Arbeitseinkommen, da er woanders nach Arbeitsmarktgesichtspunkten doch ganz erheblich mehr verdienen würde?
2. Aus welchen Gründen unterläßt der Schuldner die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe, Sozialhilfe), auf die er bei keinem oder nur geringem Einkommen nach § 38 SGB I einen einklagbaren Rechtsanspruch hat?
3. Welche Tätigkeiten verrichtet der Schuldner nach Art und Umfang?
4. Welche Ausbildung und welche Berufserfahrung sind zur Verrichtung dieser Tätigkeiten erforderlich?
5. Wie viele Stunden arbeitet der Schuldner täglich, wöchentlich und monatlich?
6. Wie lauten die regelmäßigen Arbeitszeiten des Schuldners?
7. Werden Lohnanteile an dritte Personen ausbezahlt oder erhält der Schuldner einen weiteren Lohnanteil in bar, ohne daß dies aus den Lohnunterlagen ersichtlich wird?
8. Erhält der Schuldner zusätzlich Sachleistungen (z.B. freie Kost und Logis, unentgeltliche Nutzung eines Kraftfahrzeugs, Arbeitsbekleidung u.a.) von seinem Arbeitgeber, wenn ja, welche und in welchem Umfang?
9. Wie lauten Fahrzeugtyp, Baujahr, Kilometerstand und Kennzeichen eines eventuell vom Schuldner genutzten Kraftfahrzeuges des Arbeitgebers?
10. Ist der Schuldner mit dem angegebenen Arbeitgeber verwandt oder verschwägert oder steht er sonstwie in einem persönlichen Verhältnis zu diesem?