keine Forderungsaufstellung bei TeilHauptforderung
LG Bremen, JurBüro 2013, 47

Soll wegen einer Teilforderung aus einem Vollstreckungstitel – in dem mehrere Hauptforderungen tituliert sind – vollstreckt werden, muss in dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dargestellt und klargestellt werden, auf welche Teile welcher Hauptforderung sich die Vollstreckung bezieht.