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AG Oldenburg, JurBüro 2020, 446

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AG Oldenburg, Beschl. v. 27.01.2020 – 21 M 918/19

Vermögensauskunft / Nachbesserung / Kosten

Fundstelle: JurBüro 2020, 446
Thema: ZPO § 802c

Das Verfahren zur Nachbesserung der Vermögensauskunft ist die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft. Die Gebühr KV 260 gilt für das gesamte Verfahren, so dass für die Nachbesserung keine weiteren Gebühren berechnet werden können. Allerdings kann der Gerichtsvollzieher z.B. Zustellgebühren und Auslagen in Rechnung stellen. (L.d.R.)

Aus den Gründen:

Auf Antrag der Gläubigerin vom 19.11.2018 lud der zuständige Gerichtsvollzieher den Schuldner mit Schreiben vom 20.12.2018 zur Nachbesserung seiner Vermögensauskunft vom 18.10.2018.

Mit der Kostenrechnung vom 22.01.2019 setzte er die entstandenen Kosten mit insgesamt 50,31 € an. Auf die entsprechende Gebührenrechnung wird Bezug genommen.

Gegen diese Kostenrechnung wendet sich die Gläubigerin mit ihrer Erinnerung vom 04.09.2019 mit der Begründung, dass es sich um ein Nachbesserungsverfahren handle, für welches Kosten nicht entstehen würden.

Die Gerichtsvollzieherin hat der Erinnerung nicht abgeholfen.

Die eingelegte Erinnerung ist zulässig und in der Sache auch zum Teil begründet.

Das Verfahren zur Nachbesserung oder Ergänzung der Vermögensauskunft ist kein neues Verfahren, sondern die Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft. Da die Gebühr KV 260 für das gesamte Verfahren gilt, fällt somit für die Nachbesserung keine weitere Gebühr nach KV 260 an.

Dennoch ist das Nachbesserungsverfahren im Regelfall nicht ganz kostenlos, denn der Schuldner ist erneut zum Termin zu laden, wofür die normalen Kosten nach dem GvKostG – wie Zustellgebühr und Auslagen – anfallen (Seip, DGVZ 2004, 121 m.w.N.).

Diese Kosten sind in Form der KV 101 GvKostG i.H.v. 3,– € und KV 701 GvKostG i.H.v. 4,11 € angesetzt worden.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 8 GKG.

Eingereicht von Sven Drumann, Prokurist der Bremer Inkasso GmbH, Bremen

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