BGH, Urt. v. 07.12.2022 - VIII ZR 81/21

BGH, Urt. v. 07.12.2022 - VIII ZR 81/21
Inkassoverfahren / Forderungseinzug nach Verzugseintritt / Kosten Rechtsanwalt nicht anzurechnen
Beauftragt ein Gläubiger einen Inkassodienstleister mit der Einziehung einer – zunächst – unbestrittenen Forderung nach Verzugseintritt des Schuldners, sind dessen Kosten grundsätzlich auch dann in voller Höhe erstattungsfähig, wenn der Gläubiger aufgrund eines später erfolgten (erstmaligen) Bestreitens der Forderung zu deren weiteren – gerichtlichen – Durchsetzung einen Rechtsanwalt einschaltet.