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Verzugszinsen
Als Verzugszinsen werden Zinsen bezeichnet, die auf eine fällige Geldschuld zu zahlen sind. Sie entfallen für die gesamte Dauer des Verzuges auf den fälligen, geschuldeten Betrag, ab Eintritt des Zahlungsverzugs. Der dem Gläubiger durch Zahlungsverzug entstandene Schaden soll durch Verzugszinsen ausgeglichen werden, bzw. sollen sie als „Entschädigung“ dienen. Verzugszinsen sowie die entsprechenden Zinssätze sind gesetzlich geregelt. Für Kaufleute und Verbraucher gelten unterschiedliche Zinssätze. Die Verzugszinsen ersetzen nicht die regulären Zinsen. Sie werden zusätzlich berechnet.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 29.10.2019
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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