Bremer Inkasso GmbH

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Aufrechnung

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Schulden zwei Personen einander, also gegenseitig, gleichartige Leistungen (wie z. B. insbesondere Geld), so kann jeder Teil einseitig seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sofern die eigene Forderung voll wirksam, nicht einredebehaftet und fällig ist. Diese sog. Aufrechnungslage ist Voraussetzung für jede Aufrechnung.

Nicht Voraussetzung einer Aufrechnung sind demgegenüber gleiche Größe der Forderungen, deren Beweisbarkeit, gleicher Schuldgrund (z. B. Darlehen und Mietvertrag), gleicher Leistungsort oder rechtlicher bzw. wirtschaftlicher Zusammenhang der Forderungen.

Die Aufrechnung erfolgt gemäß § 388 Bürgerliches Gesetzbuch mittels einseitiger, empfangsbedürftiger Willenserklärung gegenüber dem anderen Teil.

Die Zulässigkeit einer Aufrechnung kann vertraglich ausgeschlossen sein (z. B. durch eine entsprechende Klausel in einem Mietvertrag). Unzulässig ist der Ausschluss einer Aufrechnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Schon vom Gesetz her ist die Aufrechnung mit einer Forderung ausgeschlossen, der eine Einrede gegen-
übersteht, wie z. B. das Zurückbehaltungsrecht. Gegen eine Forderung, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Delikt) resultiert, ist eine Aufrechnung schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen.

Im Rahmen des Forderungseinzugs prüfen wir als Inkassounternehmen für Sie natürlich auch, ob der Schuldner zu Recht eine Aufrechnung gegenüber Ihrer Forderung geltend macht.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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