Bremer Inkasso GmbH

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Arbeitslosengeld

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Arbeitslosengeld ist eine Barleistung, welche in einem Sozialstaat aus einer Arbeitslosenversicherung (ggf. auch aus Steuern) gezahlt wird, um den Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung zu ermöglichen.

In Deutschland gibt es das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II. Wobei das Arbeitslosengeld II mit dem Hartz-IV-Gesetz im Jahr 2005 durch der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen wurde.
In den meisten EU-Ländern wird das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (durch Einzahlung in eine Versicherung) aufgebracht. Dieses entspricht in Deutschland dem ALG I (Arbeitslosengeld I).

In den meisten EU-Ländern besteht die Arbeitslosenversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung. Außer in Dänemark und Schweden. Dort besteht sie als freiwillige Versicherung. In Deutschland muss man mindestens 12 Monate während der letzten zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um Arbeitslosengeld beziehen zu können. So ist es auch in Italien und Österreich. In Frankreich reichen z. B. nur 6 Monate innerhalb der letzten 22 Monate. In Spanien dagegen muss länger als 6 Jahre eingezahlt worden sein. Zudem wird praktisch in allen EU-Ländern die Arbeitsfähigkeit und die Meldung als Arbeitssuchender vorausgesetzt.

Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld ist in vielen Ländern begrenzt. Es schließen sich dann ergänzende Unterstützungssysteme wie Sozialhilfe an. In Deutschland sind dies beispielsweise ALG II oder Sozialgeld (zuvor Arbeitslosenhilfe bzw. Sozialhilfe).

Wir als Inkassounternehmen berücksichtigen z. B. im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung auch, ob der Schuldner ggf. ALG I oder ALG II Empfänger ist und passen die Ratenhöhe seinen tatsächlichen Zahlungsmöglichkeiten an, um ihm auf außergerichtlichem und für den Gläubiger kostengünstigerem Weg die Schuldentilgung zu ermöglichen.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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