Bremer Inkasso GmbH

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Arbeitseinkommen und Pfändung

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Arbeitseinkommen ist der für die Lohnpfändung maßgebende Begriff , welcher jede Vergütung für geleistete oder zugesagte persönliche Arbeit oder Dienste umfasst. Dem Arbeitseinkommen kann ein Arbeitsverhältnis, ein Dienstvertrag oder ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zugrunde liegen.

Sobald einem Gläubiger ein vollstreckbarer Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) vorliegt, hat er die Möglichkeit, das Arbeitseinkommen des Schuldners gegen dessen Arbeitgeber pfänden und sich überweisen zu lassen.

Die Pfändung erfolgt auf einen Antrag des Gläubigers hin durch das zuständige Amtsgericht mittels eines sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Auch ein Inkassounternehmen kann unter Mitwirkung des Vertragsanwalts diesen Antrag für den Gläubiger fertigen und bei Gericht einreichen.

Rechtsgrundlage für eine Lohnpfändung sind die §§ 828 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) und dort insbesondere die Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz bei Lohnpfändung in den §§ 850 ff. ZPO

Um eine komplette Pfändung des Arbeitseinkommens zu vermeiden und um einen vertretbaren Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen bei einer Lohnpfändung herzustellen, unterscheidet der Gesetzgeber nämlich in unpfändbare (§ 850a ZPO) und nur bedingt pfändbare Teile des Arbeitseinkommens (§ 850b ZPO).

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen verbleibt dem Schuldner dadurch ein monatliches Mindesteinkommen. Der Arbeitgeber (= Drittschuldner) ist verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger eine Erklärung gem. § 840 ZPO abzugeben und die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens direkt an den Gläubiger abzuführen. Die Berechnung hat unter Berücksichtung des § 850 c ZPO zu erfolgen.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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