Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21

← zurück

Arbeitsgericht

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Arbeitsgericht ist das für Arbeitssachen im ersten Rechtszug zuständige Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Arbeitsgerichte sind demnach zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Die Streitigkeiten müssen sich dabei aus dem Arbeitsverhältnis (auch über dessen Bestehen) sowie aus unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen ergeben. Die übrigen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 2, 2 a des Arbeitsgerichtsgesetzes. Die gesetzliche Regelung des Arbeitsgerichtsgesetzes ist darauf abgestellt, dass das Verfahren schnell und kostensparend sein soll.

Die Gerichtsverwaltung wird durch die Länder ausgeübt. Meistens durch die obersten Arbeitsbehörden, jedoch im Einvernehmen mit der Landesjustizverwaltung.

Es gibt die Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. Bei einem Arbeitsgericht sind Kammern eingerichtet. Zum Teil auch für Fachgebiete. Die Kammer entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Einer der ehrenamtlichen Richter stammt dabei aus der Reihe der Arbeitnehmer und der andere aus dem Kreise der Arbeitgeber. Jeder dieser drei Richter hat je eine Stimme.

Das Arbeitsgericht entscheidet durch Urteile und Beschlüsse. Gegen seine Entscheidung im Urteilsverfahren ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht oder die Sprungrevision zum Bundesarbeitsgericht möglich. Gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichtes gibt es die Rechtsmittel der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht und der Sprungrechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht.

Wird der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer zur Zahlung eines Geldbetrages durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes verpflichtet und erfolgt daraufhin keine Zahlung, kann z. B. ein Inkassounternehmen beauftragt werde, welches dann die Vollstreckung veranlassen kann.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
< Arbeitseinkommen und Pfändung  |  Arbeitslosengeld >

← zurück

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
» weiterlesen

Inkasso-Rechtsprechung:

AG Schweinfurt – 4 M 1399/20

Unterhaltspflichten i.S.d. § 850c Abs. 2 ZPO können nur insoweit bei der Berechnung des pfändbaren …

» weiterlesen

Ratgeber-Videos:

Inkasso Ratgeber VideoVideo starten

Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


sehr gut

4,7 / 5,0