Bremer Inkasso GmbH
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A - Abnahme
Wohl jedem Handwerker dürfte der Begriff „Abnahme“ schon einmal untergekommen sein. Auch, dass die Abnahme nach Auftragserfüllung zu erfolgen hat, ist den meisten Handwerkern wohl hinlänglich bekannt. „Was nach meiner Erfahrung aber längst nicht allen Handwerkern bekannt ist, ist der Umstand, dass eine fehlende Abnahme u. U. dazu führen kann, dass kein Anspruch auf die Bezahlung der dem Auftraggeber ausgestellten Rechnung besteht,“ so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Jeder Handwerker sollte dabei wissen, dass er ein Recht auf die Abnahme seines Werkes hat!“
Lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 21.01.2021
Inkasso-News:
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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …
Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.
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