Bremer Inkasso GmbH

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Deliktsfähigkeit

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Nach dem deutschen Recht kann eine Straftat und auch eine zu Schadenersatz verpflichtende unerlaubte Handlung nur schuldhaft begangen werden. Das Verschulden setzt jedoch Deliktsfähigkeit voraus.

Nur wenn ein Schuldner bei Zufügung eines finanziellen Schadens deliktsfähig war, kann ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Schadensersatzforderung beauftragt werden.

Im Zivilrecht ist die Frage der Deliktsfähigkeit durch die §§ 827 und 828 BGB geregelt. Kinder unter 7 Jahren sind danach nicht deliktsfähig. Sie sind also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht verantwortlich und können nicht haftbar gemacht werden. Das gleiche gilt gem. § 827 für Personen, welche im Zustand nicht selbstverschuldeter Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit handeln.

Kinder vom 7. bis zum 10. Lebensjahr sind für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügen, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn es die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
Kinder und Jugendliche im Übrigen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), sind für den Schaden, den sie einem anderen zufügen nicht verantwortlich, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben, d. h. nach ihrer Verstandsentwicklung nicht fähig sind, das Gefährliche ihres Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen ihres Tuns bewusst zu sein. Man spricht daher von einer bedingten Deliktsfähigkeit.

Gem. § 832 BGB könnten unter Umständen jedoch die Erziehungsberechtigten zur Verantwortung gezogen werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wer nach dem o. g. für einen Schaden nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl gem. § 829 BGB den Schaden zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen und den Unterhaltspflichten der Beteiligten eine Schadlosigkeit erfordert. Zum Beispiel ein reicher Sechsjähriger verletzt einen Spielkameraden durch einen Steinwurf. Man bezeichnet dies als sog. Billigkeitshaftung.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund übernehmen.
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