Ausfallbürgschaft
Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.
Die Ausfallbürgschaft ist ein Unterfall/Sonderfall der Bürgschaft.
Als Bürgschaft bezeichnet man einen Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners als Drittem einzustehen. Die Regelungen zur Bürgschaft findet man in den Paragraphen 765 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Eine Ausfallbürgschaft liegt demgegenüber immer dann vor, wenn zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen vereinbart ist, dass der Bürge nur dann in Anspruch genommen werden soll, wenn der Gläubiger trotz vorheriger Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten in Zwangsvollstreckung und Insolvenz gegen den Schuldner oder trotz vorheriger Verwertung der vom Schuldner zur Verfügung gestellten Sicherheiten mit seiner Forderung ganz oder teilweise endgültig ausgefallen ist.
Sowohl die Bürgschaft als auch die Ausfallbürgschaft erloschen mit dem Untergang der Hauptschuld ( z. B. durch deren Erfüllung oder Erlass; Prinzip der Akzessorietät).
Es kann durchaus vorkommen, dass unsere Auftraggeber zur Absicherung Ihrer Forderung vom Schuldner die Beibringung einer Ausfallbürgschaft verlangen, so dass wir als Inkassounternehmen bei Ausfall der Forderung auch gegen den Ausfallbürgen als weiteren Schuldner vorgehen können.
Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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