Auftragnehmer
Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.
Unter dem Auftragnehmer versteht man diejenige Person, die sich gegenüber dem anderen Vertragspartner, nämlich dem Auftraggeber, zur Erbringung von Leistungen verpflichtet hat. Als Inkassounternehmen verpflichten wir uns beispielsweise, den Inkassoauftrag gem. der geschlossenen Inkassobedingungen zu bearbeiten.
Die Bezeichnung des Auftragnehmers wird dabei im allgemeinen Sprachgebrauch – nicht ganz präzise – bei verschiedenen Vertragstypen gleichzeitig verwendet. So ist es beispielsweise beim Dienstvertrag eigentlich juristisch korrekt vom Dienstherrn und dem Dienstverpflichteten zu sprechen oder beim Werkvertrag vom Unternehmer und dem Besteller.
Auch beim Vertragstyp des Auftrags heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht – wie man etwa meinen könnte – Auftragnehmer, sondern die Vertragspartei wird als Beauftragter bezeichnet.
Möglich ist auch auch, dass der Auftragnehmer zwecks Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung oder zumindest wegen eines Teiles davon, mit einem Dritten einen entsprechenden Vertrag schließt. In diesem Fall spricht man bei der Person des Dritten von einem sog. Unterauftragnehmer.
Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
Bremer Inkasso GmbH
D-28259 Bremen
Norderoog 1
Tel. 0421 / 841060
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Inkasso-News:
17.01.2012 - 12:36
Hartes Vorgehen gegen unseriöses Inkasso längst überfällig Bremer Inkasso GmbH fordert: Gesetzgeber muss endlich handeln!
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