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Anwartschaft

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Anwartschaft ist im Zivilrecht zunächst nur die rein tatsächliche Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb. Von einem Anwartschaftsrecht spricht man, wenn sich die Stellung des Anwartschaftsinhabers derart verdichtet hat, dass bereits ein Anspruch auf Erstarken der Anwartschaft zum Vollrecht für den Erwerber besteht, falls ein gewisses Ereignis eintritt (Bedingung) und diese Rechtsposition von Dritten nicht mehr beschadet werden kann. Einfach ausgedrückt besteht eine Anwartschaft, wenn von einem mehraktigen Erwerbsvorgang schon so viele Teile erfüllt worden sind, dass der endgültige Eintritt des Erwerbs allein vom Willen des Erwerbenden abhängt.

Wichtige Anwendungsfälle des Anwartschaftsrechts sind z. B. das aufschiebend bedingte Recht des Erwerbers einer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsache und das Anwartschaftsrecht des Nacherben.

Bei einem Ratenzahlungskauf z. B. erwirbt der Käufer die Anwartschaft auf das Eigentum an der Kaufsache durch die Zahlung der Raten. Mit der Zahlung der letzten Rate wird aus der Anwartschaft auf das Eigentum ein Eigentumsrecht an der Kaufsache. Auch im Versorgungsausgleich spielt der Begriff Anwartschaft eine Rolle (§ 1587 a BGB).

Im öffentlichen Recht gibt es die Anwartschaft auf Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung der im öffentlichen Dienst Stehenden. Sie hat in der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung die Versicherungsfreiheit zur Folge.

In der Sozialversicherung begründet die Beitragszahlung eine Anwartschaft auf Versicherungsleistungen.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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17.01.2012 - 12:36

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