Bremer Inkasso GmbH

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Dienstvertrag

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch welchen sich der eine Vertragspartner zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Vertragspartner zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Voraussetzung ist, dass die Dienste in wirtschaftlicher und sozialer Unabhängigkeit geleistet werden und die vereinbarte Dienstleistung nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Also wenn der Dienstverpflichtete selbst Unternehmer ist oder einen freien Beruf ausübt, wie z. B. Wirtschaftsprüfer Detektiv, Dolmetscher.

Der praktisch bekannteste Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Hierfür gibt es jedoch in etlichen Gesetzen Sondervorschriften. Weitere Dienste sind z. B. Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftprüfung, Hausverwaltung, Unterrichtung etc.

Gem. § 613 BGB ist der Dienstverpflichtete grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet, die Vergütung kann daher erst nach Erbringung der Dienstleistung verlangt werden. Sofern die Dienstleistung wie vereinbart erbracht wurde und der Vertragspartner die vereinbarte Vergütung auch nach Anmahnung nicht entrichtet, kann ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der ausstehenden Vergütung beauftragt werden.

Mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichung seines Zwecks wird ein Dienstverhältnis beendet. Ein unbefristetes Dienstverhältnis kann auch durch Kündigung enden. Hierbei unterscheidet man die ordentliche (§§ 621, 622 BGB) und die fristlose Kündigung (z. B. § 627 BGB).

Entscheidender Unterschied gegenüber dem Werkvertrag ist bei einem Dienstvertrag die bloße Verpflichtung zum Tätigwerden, nicht die Herbeiführung eines Erfolges (Herstellung eines Werkes). Die Abgrenzung kann jedoch im Einzelfall durchaus schwierig sein.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

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