Bremer Inkasso GmbH
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Ihr Schuldner hat kein eigenes Konto, nutzt aber Konten, die anderen wirtschaftlich zuzurechnen sind (Konto der Lebensgefährtin, Mutter etc.)?
"Vollstreckung ist der Versuch, auf einer Glatze Locken zu drehen", so könnte der Ausspruch eines am Vollstreckungsmisserfolg verzweifelten Gläubigers lauten. Damit ist nicht die zunehmende Verarmung des Schuldners gemeint, sondern neben der Kompliziertheit und Schwerfälligkeit des Vollstreckungszugriffs auch der Einfallsreichtum der Schuldner, sich dem Vollstreckungszugriff zu entziehen.
Auf diesem Gebiet treibt zur Zeit ein Verfahren bedenkliche Blüten, das als "Kontenleihe" bezeichnet werden kann. Ehegatten, aber auch Lebensabschnittsgefährten oder Verwandte, die den Zugriff eines Gläubigers fürchten, lassen ihre Einkünfte auf das "geliehene" Konto des Partners überweisen.
Durch Abwicklung von Gehaltszahlungen, aber auch geschäftlichem Zahlungsverkehr des schuldnerischen Ehegatten über das Konto des anderen Ehegatten ergeben sich deshalb Schwierigkeiten für den Vollstreckungszugriff.
Gläubiger des schuldnerischen Ehegatten können zwar nicht in das Guthaben auf dem -treuhänderisch geführten - "Fremdkonto" des anderen Ehegatten vollstrecken. Dafür bleibt ihnen aber die Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe der treuhänderisch verwalteten Kontoguthabenbeträge (=pfändbarer Rückübertragungsanspruch gem. §§ 857, 829 ZPO). Entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist bei Gericht zu beantragen. Der Kontenleiher (z. B. Ehepartner des Schuldners) hat dann die für den Schuldner treuhänderisch verwalteten Guthabenbeträge an den Gläubiger herauszugeben.
Wenn Sie solche Fälle erlebt haben und nicht zu Ihrem Geld gekommen sind, rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir geben Ihnen - kostenlos - eine telefonische Auskunft, ob es Möglichkeiten gibt, Ihnen in diesem Fall noch zu Ihrem Geld zu verhelfen.
Weiter zu Fall 10: Ihr Schuldner glaubt, er muss nur alle 3 Jahre die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben und Sie denken das auch?