Bremer Inkasso GmbH
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Leerkämpe 12
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Ihr Schuldner hat ohne Begründung Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt und es soll jetzt - obgleich es bisher keinen Einwand gegen die Forderung gab - einen teuren Prozess geben?
Bei unserer täglichen Arbeit erleben wir es immer wieder: Der Schuldner hat die Forderung vorgerichtlich anerkannt; mit ihm wurde sogar eine Ratenvereinbarung getroffen. Weil er dann die Ratenzahlung eingestellt hat, beantragt man einen gerichtlichen Mahnbescheid. Hiergegen legt der Schuldner Widerspruch ein.
Obgleich wir bereits etwa 70 % der uns zum Einzug übertragenen Forderungen vorgerichtlich einziehen und demzufolge nur noch ca. 30 % in das gerichtliche Mahnverfahren gehen, erleben auch wir Widersprüche gegen einen Mahnbescheid. Die meisten Widersprüche werden - aus unserer Erfahrung - nur deshalb eingelegt, um weitere Zeit herauszuholen.
Dann hat es sich bewährt, den Schuldner aufzufordern, seinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückzunehmen. Es kann ihm angeboten werden, wenn er den Widerspruch zurücknimmt, dass Sie ihm 3 Monate weitere Zeit geben, die Forderung zu tilgen. Der Schuldner hat erreicht was er wollte (weitere Zeit) und Sie beide haben viel Zeit und vor allen Dingen Geld für den Prozess gespart. Es kann - nach Rücknahme des Widerspruchs - Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Aus diesem wird dann vollstreckt, wenn die 3 Monate um sind und auch keine angemessenen Zahlungen eingegangen sind.
Manchmal nehmen Schuldner den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück, "überleben" aber die 3 Monate nicht, weil ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. In solchen Fällen, haben Sie dann zumindest die Prozesskosten gespart.
Fragen zu diesem Thema?
Weiter zu Fall 8: Ihr Schuldner behauptet, er lebe nur vom Einkommen der Lebensgefährtin und habe kein eigenes Einkommen?