Bremer Inkasso GmbH
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Ihr Schuldner (eine GmbH) hat seine Gesellschafteranteile verkauft. Es hat einen Geschäftsführerwechsel stattgefunden. Der neue Geschäftsführer hat seinen Sitz im Ausland oder es gibt keine ladungsfähige Anschrift?
Bei unserer täglichen Arbeit erleben wir es immer wieder: Man ließt es in der Tageszeitung: "Sie haben Probleme mit Ihrer GmbH? Wir helfen Ihnen .!" Oft verbirgt sich dahinter ein so genannter Unternehmensbestatter. Er kauft die Gesellschaftsanteile z. B. für 1,00 EUR. Der Sitz der Gesellschaft wird verlegt. Der neue Gesellschafter bestellt sich selbst als neuen Geschäftsführer. Der alte geschäftsführende Gesellschafter, der meist wegen schon bestandener Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit hätte Insolvenzantrag stellen müssen, muss sich mit der Firma nicht mehr "rumplagen" und entgeht so allen unangenehmen Begleiterscheinungen eines Insolvenzverfahrens.
Das LG Itzehoe (ZVI 2004, 92) hat eine interessante Entscheidung getroffen:
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haftet gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 288 StGB persönlich für den Ausfall der Gläubiger, wenn Vollstreckungen nach dem Verkauf an einen Geschäftsführer mit Auslandswohnsitz und Geschäftsaufgabe erfolglos sind.
Zugunsten des Gläubigers spricht ein Anscheinsbeweis, wenn die "voll eingezahlten" Geschäftsanteile für 1 % des Nominalwertes bei sofortiger Geschäftsaufgabe verkauft werden und der Geschäftsführer mit Auslandssitz unauffindbar ist.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In dem Berufsverfahren ist in etwa 6 Monaten mit einer Entscheidung zu rechnen.
Wenn Sie solche Fälle erlebt haben und nicht zu Ihrem Geld gekommen sind, rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir geben Ihnen - kostenlos - eine telefonische Auskunft, ob es Möglichkeiten gibt, Ihnen in diesem Fall noch zu Ihrem Geld zu verhelfen.
Weiter zu Fall 7: Ihr Schuldner hat ohne Begründung Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt und es soll jetzt - obgleich es bisher keinen Einwand gegen die Forderung gab - einen teuren Prozess geben?