Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. 0421 / 841060
Fax 0421 / 8410621

Ihr Schuldner glaubt, er muss nur alle 3 Jahre die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben und Sie denken das auch?

Manche Gläubiger denken, wenn ein Schuldner die Vermögensauskunft geleistet hat, dann ist "Ende der Fahnenstange". Sogar manche Gerichtsvollzieher empfehlen ihren Schuldnern: ". geben Sie doch die Vermögensauskunft ab, dann ist Ruhe.". Sicher, auf viele Gläubiger trifft das auch zu; auf Sie muss das nicht zutreffen!

Hat der Schuldner bereits eine Vermögensauskunft abgegeben, besteht die Möglichkeit, den Schuldner auf Antrag des Gläubigers zur Ergänzung der Vermögensauskunft vorladen zu lassen. Kaum ein Schuldner rechnet damit. Er stellt sich darauf ein, dass solch eine Maßnahme erst in 3 Jahren wieder auf ihn zukommt. Damit bringen Sie sich beim Schuldner nicht nur in Erinnerung. Solch ein Verfahren nervt den Schuldner insbesondere dann, wenn es im Laufe des Vollstreckungsverfahrens mehrfach wiederholt wird. Oft werden Ratenzahlungen angeboten, um diesen (lästigen) Gläubiger möglichst loszuwerden.

Der Gläubiger kann in solch einem Antrag auf Ergänzung der Vermögensauskunft jede Frage stellen, deren Beantwortung sich aus dem Vermögensverzeichnis noch nicht ergibt und die dazu dient, Informationen für einen möglichen Vollstreckungszugriff zu erhalten.

Z. B. Angaben über persönliche Verhältnisse (Einkommen der Ehefrau oder der unterhaltsberechtigten Personen); Tätigkeitsangaben von Selbständigen wie (welche Umsätze mit welchen Kunden in den letzten 12 Monaten); Angaben zur Höhe des Einkommens, wenn es offensichtlich sehr niedrig ist (wie viel Stunden arbeitet er hierfür täglich, wöchentlich, monatlich) usw.

Wenn Sie solche Fälle erlebt haben und nicht zu Ihrem Geld gekommen sind, rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir geben Ihnen - kostenlos - eine telefonische Auskunft, ob es Möglichkeiten gibt, Ihnen in diesem Fall noch zu Ihrem Geld zu verhelfen.


Weiter zu Fall 1: Ihr Schuldner hat Insolvenz angemeldet und arbeitet unter derselben Anschrift mit einer neuen Firma und etwa gleich klingendem Namen weiter?