Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. 0421 / 841060
Fax 0421 / 8410621

Inkassoauftrag

Der rechtzeitig erteilte Inkassoauftrag kann Ihre Existenz retten

Bremen (BD). Wenn man seinen Kunden Zahlungsziel einräumt, ist es in letzter Zeit nicht überraschend: Die Arbeit ist getan, die Lieferanten sind bezahlt, die Rechnungen an den Kunden sind längst fällig und nun wartet man darauf, dass der Kunde die Rechnung bezahlt. Säumige Schuldner können auch Sie in Schwierigkeiten bringen. Doch wann soll man als Kunde mit rechtlichen Mitteln aktiv werden? Erteilt man einem Inkassounternehmen zu schnell einen Inkassoauftrag, könnte der Kunde verärgert sein. Lässt man sich zu viel Zeit, den Inkassoauftrag zu erteilen, fehlt es dadurch an den notwendigen flüssigen Mitteln und man sieht sich selbst plötzlich in der Situation, dass man seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Am Ende bekommt man vielleicht sein Geld gar nicht mehr.

Um sich vor eigenem Schaden zu schützen, muss es jedoch jetzt schnell gehen. Auch wenn man es gesetzlich nur bei Privatschuldnern muss, um einen Zahlungsverzug auszulösen, versendet man vor Erteilung des Inkassoauftrages in der Regel noch eine Mahnung. Wenn dann immer noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, sollte man sich schon mal nach einem guten Inkassounternehmen umsehen. Spätestens, wenn alle eigenen Bemühungen auf dem Gebiet des Forderungseinzugs vergebens und die Forderung noch immer nicht realisiert ist, sollte der Inkassoauftrag an das Inkassounternehmen erteilt werden. In jedem Fall gilt die Faustregel: Nicht länger als 3 Monate ab Fälligkeit mit dem Inkassoauftrag an das Inkasso-Büro warten.

Leicht und unkompliziert hat sich dabei eine Zusammenarbeit mit einem Inkassobüro wie der Bremer-Inkasso GmbH erwiesen. Die Inkasso-Fachleute aus Bremen wissen mit einem Inkassoauftrag umzugehen und, dass Sie keinen Cent übrig haben, um ihn zu verschenken. Alle anfallenden Kosten für den Inkassoauftrag sind vom Schuldner zu übernehmen und wenn die Bremer-Inkasso GmbH mal keinen Erfolg hat, zahlen Sie auch kein Honorar für den Inkassoauftrag. Stattdessen wird Ihnen nur eine Nichterfolgspauschale zwischen 10,00 EUR und 100,00 EUR berechnet. Damit sind die gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten für den Inkassoauftrag abgegolten. Die Höhe der Nichterfolgspauschale ist abhängig von der Höhe des Inkassoauftrages.

Sie erhalten über alle wichtigen Aktivitäten rechtzeitig Sachstandsmitteilungen. So bleiben Sie bei jedem Inkassoauftrag immer auf dem Laufenden. Der Kunde ist also über jeden wichtigen Schritt des Inkasso-Auftrages informiert. So sind Sie auch vor bösen Überraschungen geschützt: Es wird klar mitgeteilt, wenn sich die Möglichkeiten, den Inkassoauftrag zu realisieren verringern. Diese Offenheit gehört zur Unternehmensphilosophie dieses Inkassounternehmens. Sie ist eine Art Versicherung gegen hohe Kosten für den Inkassoauftrag. Denn was nützt das beste Urteil, wenn beim Schuldner schon lange nichts mehr zu holen ist.

Das Inkassounternehmen aus Bremen ist - im Gegensatz zu vielen Anwaltsbüros - spezialisiert auf Forderungseinzug. Jeder Inkassoauftrag wird individuell bearbeitet. Man konzentriert sich auf Ihren Inkassoauftrag, als ginge es um das eigene Geld. Fadenscheinige Ausreden kommen bei der Bremer-Inkasso GmbH nicht an. Sie verfolgen hartnäckig das Ziel, ihren Kunden zu ihrem Geld zu verhelfen. So viel Erfahrung über viele Jahre hinweg macht sich bezahlt, was Mandanten im ganzen Bundesgebiet und im Ausland zu schätzen wissen. Kurz gesagt: Überlassen Sie Ihren Inkassoauftrag ruhigen Gewissens den Profis, wenn es um "Ihr Bestes" geht. Einfach anrufen, Unterlagen per Post oder per FAX senden, um den Rest kümmert sich die Bremer Inkasso GmbH.

Sie haben doch wohl auch Besseres zu tun, als einen Inkassoauftrag selbst zu bearbeiten?

Weitere Informationen finden sie unter: Inkasso-Büro - Bremer Inkasso

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