Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. 0421 / 841060
Fax 0421 / 8410621

Mahnbescheid beantragen mit der Bremer Inkasso GmbH

Die Bremer Inkasso hilft beim Beantragen Ihrer gerichtlichen Mahnbescheide

Bremen (BD). Zwar kann man heute schon selbst online über das Internet den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, doch rät der Geschäftsführer der Bremer-Inkasso GmbH ausdrücklich davon ab, selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Die Eingabe des gerichtlichen Mahnverfahrens ist sehr kompliziert und umfangreich, so der Geschäftsführer der Bremer-Inkasso GmbH. Oft erhalten wir Anrufe, dass Gläubiger Monierungen zum gerichtlichen Mahnbescheid von den Gerichten erhalten, mit denen sie restlos überfordert sind. Da geht es um die richtige Rechtsform bzw. die korrekten Schuldnerbezeichnungen der gesetzlichen Vertreter, die oft nur aus dem Handelsregister ersichtlich sind. Hauptforderungen oder Nebenforderungen, Fälligkeiten etc. werden falsch bezeichnet, führen zu gerichtlichen Monierungen und somit zu einer verzögerten Zustellung der Mahnbescheide. Die Beantragung gerichtlicher Mahnbescheide gehört zum Tagesgeschäft der Bremer-Inkasso GmbH. Die Bremer Inkasso GmbH beantragt die Mahnbescheide elektronisch bei den Gerichten. Auch der Datenaustausch mit allen Mahngerichten in Deutschland erfolgt auf elektronischem Wege. Das geht schnell und verschafft den entscheidenden Vorteil, wenn es um einen schnellen Forderungseinzug geht. Mit insgesamt fast 25 Jahren Erfahrung in der Branche verfügen wir und unsere juristischen Mitarbeiter über einen großen Erfahrungsschatz, so Drumann. Um Ihnen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnbescheides sicher zu Ihrem Geld zu verhelfen, reicht schon ein Anruf bei uns; alles Weitere erklären wir Ihnen am Telefon, so der Geschäftsführer.

Bevor für Ihre Forderung allerdings ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden kann, sollten der Gläubiger seinen Schuldner 1x schriftlich gemahnt haben. Danach kann die Bremer-Inkasso GmbH einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Der gerichtliche Mahnbescheid - nicht zu verwechseln mit der außergerichtlichen Mahnung - ist damit eine Kosten sparende Alternative zu einem gerichtlichen Klagverfahren. Gerade für unstreitige Forderungen eignet sich der gerichtliche Mahnbescheid allerdings besonders.

Die Bremer Inkasso GmbH hilft Ihnen in diesem Fall nicht nur bei der Beantragung von Mahnbescheiden, sondern geht darüber hinaus einen Schritt weiter. Die anschließende Zwangsvollstreckung ist ein Spezialgebiet, auf dem sich die Fachleute der Bremer-Inkasso GmbH besonders auskennen. Alles aus einer Hand - das schafft Sicherheit, die gerade mittelständische Unternehmen dringend brauchen.

Und noch etwas, was interessant sein könnte: Sollte Ihnen die Bremer-Inkasso GmbH mittels gerichtlichem Mahnbescheid nicht zu Ihrem Geld verhelfen können, zahlen Sie kein Honorar sondern lediglich eine Nichterfolgspauschale zwischen 10,00 EUR und 100,00 EUR zuzügl. Auslagen.

Mit Hilfe der Bremer-Inkasso GmbH kommen Sie mit der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens schneller an Ihr Geld!




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